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Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Ehrenamt in der GEW BERLIN verbessern

Arbeit ist in unserer Gesellschaft ungleich verteilt. Einerseits gibt es eine Diskrepanz bei der Frage, welche Arbeit als gesellschaftlich wichtig anerkannt und deshalb bezahlt wird und welche Arbeit nicht. Andererseits gibt es bei der Arbeitsverteilung eine Schieflage beim Geschlechterverhältnis zuungunsten von Frauen. Insbesondere unbezahlte Sorgearbeit wird in Deutschland auch heute nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet. Die GEW BERLIN erkennt diese Sachlage an. Für die GEW BERLIN ergibt sich daher – aufgrund dieser unbezahlten Sorgearbeit sowie ihrer ungleichen Arbeitsverteilung – erweiterter Handlungsbedarf mit Blick auf ihre Organisationsentwicklung und die Unterstützung von GEWerkschaftlichem Engagement ihrer Mitglieder. Das organisationspolitische Ziel ist hierbei, ehrenamtliches GEWerkschaftliches Engagement bei Gremiensitzungen  und Veranstaltungen nicht nur zu ermöglichen, sondern zu unterstützen und zu stärken. Die Bedingungen für GEWerkschaftliches  Engagement müssen so gestaltet sein, dass es attraktiv und erstrebenswert ist, in der GEW BERLIN mitzumachen – auch für Menschen, die in ihrem Leben unbezahlte Sorgearbeit leisten.

Zur Realisierung dieses organisationspolitischen Ziels, zur Vereinbarkeit von Sorgearbeit und GEWerkschaftlichem Engagement werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Die Unterstützung von GEW-Aktiven, die Sorgearbeit leisten, wird ausgebaut und orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen jener, die Sorgearbeit und GEWerkschaftliches Engagement vereinbaren wollen und müssen. Dabei werden die bisherigen Regelungen erweitert und flexibilisiert. Konkrete Möglichkeiten, die die GEW BERLIN anbietet, sind beispielsweise:
    • Kostendeckungszuschuss für bezahlte Sorgearbeit: Um die Betreuung von Angehörigen während der Zeit von GEW-Sitzungen etc. durch bezahlte Sorgearbeit zu gewährleisten, wird ein Zuschuss zu den Kosten in Höhe von bis zu 15 Euro/Stunde gezahlt. Hierbei kann es sich beispielsweise um Kinderbetreuung oder Tagespflege handeln, die von der betroffenen Person engagiert und bezahlt wird.
    • Verträge für bezahlte Sorgearbeit: Um die Betreuung von Angehörigen während der Zeit von GEW-Sitzungen etc. durch bezahlte Sorgearbeit zu gewährleisten,kann die GEW BERLIN anlassbezogen  Personen mit einem Arbeitsvertrag oder über eine entsprechende Agentur anstellen. Diese Personen können bei der GEW-Veranstaltung vor Ort Kinderbetreuungs- oder Pflegearbeit leisten. Eine Anstellung von Personen, die im häuslichen Bereich die Kinderbetreuungs- und Pflegearbeit leisten, ist in Ausnahmefällen möglich. Insbesondere bei großen GEW-Veranstaltungen werden in der Regel Kinderbetreuung und Fürsorge/Pflege vor Ort angeboten. Hier wird ein Rahmenvertrag mit einem Dienstleister angestrebt, der beispielsweise auch eine Haftpflichtversicherung beinhaltet.
    • Mitnahme von Menschen zur Vereinbarkeit: Die GEW BERLIN ermöglicht bei individuellem Bedarf die Mitnahme von zu versorgenden Angehörigen und/oder unterstützende Sorgepersonen zu GEW-Veranstaltungen. Diese Möglichkeit zur Mitnahme kann sich sowohl auf Kinder, Pflegebedürftige und Menschen beziehen, die Fürsorge benötigen, als auch auf Menschen, die dann die entsprechende Sorgearbeit vor Ort übernehmen. Die GEW BERLIN übernimmt die Kosten für die Fahrten gemäß Reisekostenrichtlinien, für die Übernachtung und Verpflegung sowie
      ggf. für die Sorgearbeit. 
  2. In der GEW BERLIN wird eine Willkommenskultur gepflegt und eine solidarische, wertschätzende Atmosphäre geschaffen bzw. beibehalten. Wertschätzung wird insbesondere jenen entgegengebracht, die sich trotz Sorgearbeitsverpflichtungen und eingeschränkter Zeitsouveränität in der GEW BERLIN ehrenamtlich engagieren. Dabei werden alle Formen von  Sorgearbeit als gleichwertig anerkannt. In allen Einladungen für Gremiensitzungen und Veranstaltungen wird explizit darauf hingewiesen, dass die GEW BERLIN die Leistung von unbezahlter Sorgearbeit in ihren vielfältigen Formen anerkennt und eine Vereinbarkeit von Sorgearbeit und GEWerkschaftlichem Engagement unterstützt. Weiterhin wird eingefügt, dass sich Personen mit Sorgearbeitsverpflichtungen an den*ie Zuständige*n (s. Punkt 3) wenden können. Die GEW orientiert ihre Unterstützung an den Wünschen und Bedürfnissen der jeweils Betroffenen und schlägt mögliche Maßnahmen (s. Punkt 1)vor. Darüber hinaus zeigt die GEW BERLIN eine Offenheit, auf die Wünsche und Bedürfnisse von Betroffenen bei der Vereinbarkeit von Sorgearbeit und GEWerkschaftlichem Engagement einzugehen.
  3. Die Kosten, die für die Vereinbarkeit von GEW-Engagement und Sorgearbeit entstehen, belasten nicht den Etat des jeweiligen Gremiums. Für die Kosten,werden zentrale Kostenstellen eingerichtet. Bei dem jeweiligen Haushaltsabschluss wird Rechenschaft darüber abgelegt, welche Kostenarten (Zuschüsse, Fahrtkosten, Hotelübernachtungen, Kinderbetreuung vor Ort etc.)
    entstanden sind.
  4. Bis 2024 werden diese Maßnahmen zur Vereinbarkeit von ehrenamtlichem GEWEngagement und Sorgearbeit evaluiert und ggf. mit einem neuen Antrag an die LDV zur Anpassung vorgeschlagen.