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Schwerpunkt "Tariflohn für alle!"

Ein Flächentarifvertrag für freie Träger

Für eine Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen sitzen Vertreter*innen der Paritätischen Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) und der zuständigen Gewerkschaften am Verhandlungstisch.

Foto: Adobe Stock

Seit über 10 Jahren organisieren sich die Beschäftigten bei freien Trägern der Sozialen Arbeit zunehmend, um einen Tarifvertrag zu erlangen. Ein häufiges Hindernis, was Arbeitgeber*innen – die zu Verhandlungen bereit sind – auf diesem Weg vorbringen, ist, dass es oft zu Problemen der erforderlichen Refinanzierung käme. Um die Einkommensbedingungen bei freien Trägern im Vergleich zum öffentlichen Dienst deutlich zu verbessern und auch den Trägern hier mehr Sicherheit zu geben, hat sich die vorige Landesregierung in Berlin verpflichtet, die Tarifbindung bei freien Trägern zu erhöhen. Ähnlich wie im öffentlichen Dienst wäre es nicht nur vor diesem Hintergrund am effektivsten, wenn die zuständigen Gewerkschaften mit einem Arbeitgeberverband verhandeln könnten, um einen einheitlichen Tarifvertrag für die meisten freien Träger abschließen zu können. Schon vor circa 15 Jahren gab es Initiativen gewerkschaftlich organisierter Kolleg*innen für einen Branchentarifvertrag in der Sozialen Arbeit, die aber noch nicht zum Erfolg geführt hatten.

 

Eine intensive gewerkschaftliche Arbeit beginnt

 

Im Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. schlossen sich 1993 sieben Mitgliedsorganisationen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands (DPWV) zu einem Arbeitgeberverband zusammen. Aber erst 2019 gelang es der PTG in Berlin, eine deutlich größere Anzahl an freien Trägern zusammenzubringen, um einen Flächentarifvertrag für die Soziale Arbeit in Berlin zu erarbeiten. Verzögert durch die Pandemie legte die PTG im Jahr 2022 den für den sozialen Bereich in Berlin zuständigen Gewerkschaften GEW und ver.di einen ersten Tarifvertragsentwurf vor. Erst dann wurde den Gewerkschaften bekannt, welche Arbeitgeber*innen sich an den Tarifverhandlungen beteiligen werden. Es sind mittlerweile 11 Arbeitgeber*innen, die unter anderem Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Pflege und Kindertagesbetreuung anbieten. Hier begann die intensive Arbeit der GEW. Bei den beteiligten Trägern waren Mitgliederversammlungen durchzuführen, um über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und außerdem Mitglieder für eine GEW-Tarifkommission zu wählen. In der GEW-Tarifkommission sind GEW-Mitglieder aus allen beteiligten Trägern, in denen die GEW Beschäftigte organisiert, vertreten. Aus der GEW-Tarifkommission wurden im nächsten Schritt Kolleg*innen gewählt, die als Verhandlungskommission an den Verhandlungen mit den Arbeitgeber*innen der PTG direkt beteiligt sind. Die vorgelegten Tarifvertragsentwürfe der PTG waren als nächstes zu prüfen und mit den bestehenden Regelungen bei den beteiligten Arbeitgeber*innen zu vergleichen. Hier ist die Arbeit der Tarifkommissionsmitglieder besonders wichtig, da sie im Blick haben, welche Besonderheiten in den Betrieben bei der Beurteilung der PTG-Tarifvertragsentwürfe zu berücksichtigen sind. Bei einigen der beteiligten Trägern gibt es bereits Tarifverträge, andere haben mitunter eine Vielzahl an Betriebsvereinbarungen.

 

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

 

Für die GEW und für ver.di, die gemeinsam mit der PTG verhandeln, steht fest, dass sich die im Flächentarifvertrag zu regelnden Bedingungen an den Bedingungen des Tarifvertrags im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) messen lassen müssen. Das betrifft insbesondere die Entgelttabellen. Außerdem sind die bei den jeweiligen Trägern geltenden Bedingungen zu berücksichtigten, hinter die man bei einer Gesamteinigung nicht zurückfallen darf. Für die bereits Beschäftigten müssen Rechtsstandwahrungen getroffen werden. Anhand der vorliegenden Tarifvertragsentwürfe zeichnet sich ab, dass es an verschiedenen Stellen intensiven Diskussionsbedarf gibt.

Nach einer Auftaktverhandlung im April 2023, bei denen sich zunächst über weitere Termine, den zeitlichen Rahmen für die Verhandlungen und die zu bearbeitenden Themen inklusive Forderungen verständigt wurde, fanden im Mai 2023 bereits Verhandlungen zur Entgeltordnung der Lehrkräfte, der Pflegekräfte und der Wirtschaftsdienste statt. Für Juni und Juli 2023 sind weitere Verhandlungstermine vorgesehen, in denen die zu vereinbarenden Bedingungen im Rahmentarifvertrag und im Entgelttarifvertrag besprochen werden sollen sowie die Entgeltordnung im Sozial- und Erziehungsdienst und vor allem die Entgelttabellen.

 

Gewerkschaftliches Engagement lohnt sich

 

Ein Flächentarifvertrag für die Soziale Arbeit in Berlin, wenn hier ein guter Abschluss gelingen würde, könnte für viele Träger Beispielwirkung haben. Wenn auch weitere Arbeitgeber*innen in den Geltungsbereich des Tarifvertrags treten würden, könnte gegebenenfalls in kurzer Zeit eine große Anzahl von Beschäftigten bei freien Trägern unter eine Tarifbindung fallen. Auch für die beteiligten Gewerkschaften hätte das zur Folge, dass Kapazitäten gebündelt werden können und dies den Mitgliedern zugutekommt. Aber dafür ist ein Tarifabschluss notwendig, der eine wirklich Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen bedeutet und die Perspektive für regelmäßig auszuhandelnde Gehaltserhöhungen eröffnet. Das wird ohne eine breite gewerkschaftlich organisierte Basis in den Betrieben kaum möglich sein. Deshalb ist und bleibt es wichtig, dass sich die Beschäftigten in den beteiligten Unternehmen einbringen und für ihre Forderungen einstehen. Aber auch die Beschäftigten in den bisher nicht beteiligten Betrieben, die einen Tarifvertrag haben wollen, sollten sich weiterhin dafür stark machen, sich gewerkschaftlich organisieren und ihre Forderungen an die Arbeitgeber*innen herantragen. Nur dann lässt sich etwas bewegen hinsichtlich des Gehalts und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Privat:  030 / 219993-46