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Tarif

Hauptstadtzulage passé

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. Dezember 2023 zur Gewährung der Hauptstadtzulage war vorherzusehen. Was die GEW jetzt empfiehlt.

Im September 2021 haben wir in der bbz dargelegt, warum auch wir der Auffassung sind, dass die Herausnahme der Beschäftigten mit einer Besoldungsgruppe A 14 und höher aus der Gewährung der Hauptstadtzulage nicht hinnehmbar ist. Nun wurde diese Auffassung vom Verwaltungsgericht Berlin bestätigt. Das Verwaltungsgericht hat die vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Regelung als nicht verfassungsgemäß eingeschätzt und das Bundesverfassungsgericht zur Letztentscheidung angerufen. Der Ausgang ist nicht vorherzusehen. Wir gehen aber davon aus, dass das Berliner Abgeordnetenhaus an einer verfassungsgemäßen Regelung interessiert ist, die eine Zahlung der Hauptstadtzulage an alle beinhaltet.

Deshalb empfehlen wir allen Beschäftigten der Besoldungsgruppen A 14 und höher, rückwirkend zum 01.01.2023 Widerspruch gegen ihre Besoldung einzureichen, sofern sie es noch nicht in der Vergangenheit getan haben.

Kontakt
Holger Dehring
Ehrenamtlicher Leiter
Telefon:  030 / 219993-0
Fax:  030 / 219993-50