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Tarifabschluss

Zeitplan für Besoldungserhöhung für Beamt*innen

Eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses der Länder auf die Beamt*innen sowie die Versorgungsempfänger*innen forderten der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes in einem Gespräch am 10. Februar von Berlins Finanzsenator Evers.

In einem ersten Schritt hat das Land Berlin das Inflationsausgleichgeld auf die Beamt*innen sowie auf die Versorgungsempfänger*innen übertragen. Die Auszahlung soll Ende Februar 2024 erfolgen. Der Gesetzentwurf zur Erhöhung der Tabellenentgelte im Beamtenbereich soll im April vorgelegt werden. Die Beratung und der Beschluss im Abgeordnetenhaus ist nach der Sommerpause vorgesehen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist zum November 2024 zu erwarten, so dass die nächste tabellenwirksame Erhöhungen der Besoldung zeit- und wirkungsgleich mit dem Tarifbereich vollzogen werden kann.

Der DGB verwies in dem Gespräch zudem auf weiteren Handlungsbedarf bei der Besoldung in Berlin. So müsse die Hauptstadtzulage für beamtete Beschäftigte entsprechend der Rechtsprechung für alle Besoldungsgruppen ausgezahlt werden. Außerdem kritisierte der DGB die Sonderzahlungen in Berlin, die seit Jahren nicht mehr erhöht wurden, und das komplizierte System von Kindererhöhungszuschlägen in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8, die mit steigender Besoldungsgruppe schrittweise abgeschmolzen werden. Aus Sicht des DGB verstoße vor allem diese Regelung gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot, da bei einer Beförderung die Erhöhung der Besoldung durch abschmelzende Kindererhöhungszuschläge wieder aufgezehrt wird.

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Leitung Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
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