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Personalvertretungen im Bereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Die örtlichen Personalräte (PR oder öPR) in den SenBJF-Regionen sowie der Personalrat der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen (PRzbS) vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststellenleitung. Sie bestimmen bei Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen mit und haben ein weitgehendes Informationsrecht. Sie beraten und unterstützen die Beschäftigten bei allen Problemen und Konflikten mit der Dienststellenleitung. Die Amtszeit der PR beträgt vier Jahre. Der Gesamtpersonalrat (GPR) der  allgemeinbildenden  Schulen  ist  für  übergeordnete Belange zuständig, die  mehrere bzw. alle zwölf SenBJF-Regionen betreffen. Außerdem unterstützt und berät er die örtlichen Personalräte  bei ihrer Arbeit und ist beispielsweise  für Versetzungen zuständig. 

   GEW-Mitglieder, Sprechzeiten usw.  

 

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