Heute vor 100 Jahren – am 4. Februar 1920 – wurde das Betriebsrätegesetz verabschiedet. Vorausgegangen waren Streiks und blutige Kämpfe für Demokratie und Mitbestimmung. 100 Jahre danach ist es Zeit, Bilanz zu ziehen.
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04.02.2020
Wir fordern:
die Verankerung des Rechts des Betriebsrats im BetrVG auf umfassenden Einblick in die finanzielle Situation des Betriebes
eine gesetzlich geregelte Freistellung von Betriebsräten nicht erst ab 200 Beschäftigten, sondern ab 5 Beschäftigten
die Abschaffung des Tendenzparagrafen
die Berücksichtigung betrieblicher Mitbestimmung bei öffentlichen Zuwendungen und Finanzierung gesetzlich zu erbringender Leistungen von freien Trägern
einen TV-L für alle freien Träger
das Umgehungsverbot der Mitbestimmung durch Ausgliederung (Ausgründung, Outsourcing) gesetzlich zu verankern
die Konkretisierung von Schulungsansprüchen für Betriebsratsmitglieder, keine Verhinderung der Teilnahme an gewerkschaftlichen Veranstaltungen
Es gibt noch viel zu tun. Gemeinsam können wir viel erreichen. Happy Birthday Betriebsrätegesetz!