Arbeitnehmer*innen haben durch die Wahl eines Betriebsrates umfangreiche Rechte, auf die sie nicht verzichten sollten.
Im Einzelnen hat der Betriebsrat viele Aufgaben und Möglichkeiten der Mitbestimmung und des Engagements, die hier nur beispielhaft genannt werden. Der Betriebsrat
- überwacht die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer*innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Arbeitsschutzbestimmungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge,
- bestimmt mit bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung: Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen/Entlohnungsmethoden/Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte,
- bestimmt bei Regelungen zur Arbeitszeit mit, zum Beispiel zu deren Lage, Gleitzeitmodellen, Arbeitszeitkonten und Überstunden,
- ist bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und der Urlaubspläne zu beteiligen,
- berät bei Änderungen im Betrieb mit dem Arbeitgeber und informiert die Belegschaft,
- dient als Anlaufstelle für Beschwerden der Arbeitnehmer*innen,
- fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Integration von Kolleg*innen mit Behinderungen, setzt sich für Gleichbehandlung und gegen (strukturelle) Diskriminierung ein,
- bestimmt bei Einstellungen, Versetzungen und Umgruppierung mit
- ist bei Kündigungen zu beteiligen.
Der Betriebsrat sorgt als demokratisch legitimierte Interessenvertretung der Beschäftigten für Chancengleichheit und Transparenz. Von allgemeinen Regelungen kann grundsätzlich zu Gunsten jedes Arbeitnehmers/jeder Arbeitnehmerin abgewichen werden (sog. Günstigkeitsprinzip).