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Die Organisation von Vertretung an Schulen muss reformiert werden!

Vorbemerkung
Die Berliner Schulen werden seit dem Schuljahr 2007/2008 nur noch mit 100% Personal ausgestattet, im aktuellen Schuljahr sogar nur noch mit 97%. Zur Abdeckung kurzfristigen Vertretungsbedarfs erhalten die Schulen ein Budget in Höhe von 3% Personalmittel (Personalmittelbudgetierung = PKB), mit dem Schulleitungen Vertretungskräfte aus einem zentralen Bewerberpool bezahlen sollen. Darüber hinaus können Sie mit einem Teil ihres Budgets (max. 50%) auch Honorar-, Projekt- oder Werkverträge zur Durchführung pädagogischer Projekte außerhalb der regulären Unterrichtsversorgung abschließen. Ausführliche Infos zu PKB sind in einer Handreichung der Senatsbildungsverwaltung zusammengefasst.

Aktuelle Sachlage

  • Vertretungsmittel, sogenannte PKB-Mittel (Personalkostenbudgetierung) stehen nur für den temporären Vertretungsfall bei Lehrkräften im Krankheitsfall und Schwangerschaft zur Verfügung.
  • Das Verfahren ist sehr bürokratisch. Es dauert in der Regel mindestens 10 Tage, bis eine Einstellung vorgenommen werden kann. Bei Erstbewerber*innen sind Dutzende von Formularen auszufüllen.
  • Die Bewerber*innenplattform ist ungepflegt. Es erfolgt auf Ebene der Verwaltung keine Überprüfung der Eintragungen. Diese Überprüfung obliegt ausschließlich den Schulleitungen.
  • Die Mittel sind nicht mehr ausreichend. Angesichts von über 1000 fehlenden Lehrkräften schöpfen zahlreiche Schulen bereits nach wenigen Wochen ihr Budget aus und müssen dann bei anderen Schulen, die noch Mittel übrig haben, betteln gehen.
  • Dass PKB-Mittel nur für Lehrkräfte verwendet werden dürfen und nicht für das weitere schulische Personal ist nicht mehr zeitgemäß und schadet dem Bildungsanspruch der Schüler*innen - insbesondere an Ganztagsschulen.

Forderungen

  • Die PKB-Mittel müssen deutlich aufgestockt werden und zwar mindestens um das Volumen der 1000 fehlenden Lehrkräfte. In Summe sind dies 60 Mio. Euro! Diese Summe steht SenBJF aufgrund der fehlenden Lehrkräftezusätzlich zur Verfügung, sie fließen aber nicht in den PKB-Topf, wo sie eigentlich hingehören.
  • Eine Schule muss auch dann eine Vertretung einstellen können, wenn Sie unter 100% ausgestattet ist, was auf nahezu alle Grundschulen und ISS/Gemeinschaftsschulen zutrifft. Diese Einstellung muss unabhängig von einem weiteren Grund wie Krankheit oder Schwangerschaft möglich sein.
  • PKB-Verträge müssen auch mit Vertretungen für die ergänzende Förderung und Betreuung, für Schulsozialarbeit, für Verwaltungsleitung und Sekretariat abgeschlossen werden können.
  • Das Einstellungsverfahren muss entbürokratisiert werden. Die Anzahl der vorab auszufüllenden Formulare muss verringert werden. Bei Verträgen bis zu eine maximalen Länge von 6 Monaten muss ein verkürztes Einstellungsverfahren mit eingeschränkter Mitwirkung der Beschäftigtenvertretung etabliert werden.
  • Die Online-Plattform muss gründlich gepflegt werden. Die angegebenen Daten müssen vor Freigabe durch eine/n Mitarbeiter*in der Personalstelle geprüft werden. Bewerber*innen, die nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen unmittelbar gelöscht werden (dies ist zurzeit nicht der Fall).

25.01.2023