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Nr. 28 / 2018

Landesarbeitsgericht: Studentische Beschäftigte in Verwaltung und IT müssen wie hauptberufliches Personal bezahlt werden

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat heute der Klage einer studentischen Beschäftigten im IT-Bereich der Humboldt-Universität auf Bezahlung nach dem Tarifvertrag Länder (TV-L) stattgegeben. Darüber hinaus hat das LAG festgestellt, dass die Befristung des Arbeitsvertrages der studentischen Mitarbeiterin nicht wirksam war. Anstelle des niedrigen Stundenlohns von 10,98 Euro gemäß Tarifvertrag studentische Beschäftigte steht der Kollegin Gehalt nach Entgeltgruppe 8 Stufe 2 des TV-L zu (16,61 Euro /Stunde).

„Immer mehr studentische Beschäftigte der Berliner Hochschulen werden in Bereichen eingesetzt, in denen sie dieselben Tätigkeiten ausüben wie hauptberufliche Beschäftigte, allerdings mit deutlich schlechterer Bezahlung“, kommentierte Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN. „Diesem skandalösen Lohndumping hat das Gericht jetzt eine klare Abfuhr erteilt. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch in den Hochschulen gelten!“

Die von der Rechtsanwältin Julia Oesterling vertretene studentische Beschäftigte war als Webprogrammiererin im Computer- und Medienservice der Humboldt-Universität beschäftigt. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Gewerkschaften, dass die Tätigkeiten studentischer Hilfskräfte auf Erteilung von Unterricht (Tutorien) und wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten in Forschung und Lehre begrenzt sind. So regelt es § 121 Berliner Hochschulgesetz und § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Der überwiegende Einsatz von studentischen Beschäftigten in Verwaltung, IT, Service und Bibliotheken fällt nicht darunter. Die Bezahlung richtet sich daher in diesem Fall nicht nach dem Tarifvertrag studentische Beschäftigte, sondern nach TV-L.

Matthias Neis von der Gewerkschaft ver.di sagte: „Das Urteil das LAG zeigt, dass unsere Forderungen in den Tarifverhandlungen über einen neuen TV Stud absolut berechtigt sind. Es wird dem gerade begonnenen zweiwöchigen Streik kräftig Aufwind verschaffen. Die Argumentation der Hochschulen, dass studentische Beschäftigte keine klassischen Arbeitnehmer*innen seien, wird damit einmal mehr ad absurdum geführt. Eine deutliche Erhöhung des Stundenlohns der studentischen Beschäftigten und die Anbindung an die Lohnentwicklung des hauptberuflichen Personals sind überfällig!“

Hintergrund: Nach Angaben des Senats waren im Jahr 2016 allein 1.800 von 8.084 studentischen Beschäftigten in Bibliotheken und der Verwaltung eingesetzt. Allein im Computer- und Medienservice der HU sind aktuell fast 35 Prozent der Beschäftigten Studierende. (https://kleineanfragen.de/berlin/17/18990-tariferhoehung-fuer-die-studentischen-beschaeftigten)

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46