Nr. 4/2024
Zukunft der Hauptstadtzulage: Keine Schlechterstellung der Beschäftigten im mittelbaren Dienst des Landes Berlins, freien Trägern der Jugendhilfe und Kitas sowie Hochschulen!
Die GEW BERLIN fordert die Finanz- und die Bildungs- und Wissenschaftsverwaltung auf, schnellstmöglich Klarheit bei der Ausgestaltung der Hauptstadtzulage zu schaffen. Entgegen anderslautender Zusagen kurz nach dem TV-L-Abschluss im Dezember 2023, sollen Medienberichten zufolge die Beschäftigten an freien Trägern die Zulage von 150 Euro nun doch nicht erhalten.
Martina Regulin, Vorsitzende der GEW BERLIN: „Die freien Träger stellen 80 Prozent der Kita-Plätze und in manchen Bezirken die Hälfte der Ganztagsschulplätze. Nahezu die gesamte soziale Arbeit wird von freien Trägern im Auftrag des Landes Berlin geleistet. Sie sind damit ein unverzichtbarer Teil der Berliner Bildungslandschaft. Die Hochschulen in Berlin sind exzellent, aber die Beschäftigten erhalten die Hauptstadtzulage ebenfalls nicht.“
Vor vier Jahren war es eine politische Fehlentscheidung, die Beschäftigten der freien Träger und der Hochschulen bei der Berlin-Zulage außen vorzulassen. Mit dem Tarifabschluss im Dezember sollte dieser Fehler korrigiert werden und damit die Spaltung zwischen den Beschäftigten des Landes Berlins und denen der freien Träger beendet werden. Regulin kritisiert: „Wenn die Finanzverwaltung nun in einem Brief die Bezirksämter auffordert, die Zulage nicht für das Personal der freien Träger anzuwenden, dann ist das für die Kolleg*innen ein doppelter Hohn. Wir fordern Finanzsenator Stefan Evers und Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch auf, klarzustellen, dass die Berlin-Zulage auch an die freien Träger ausbezahlt wird. Die Hochschulen müssen ebenso berücksichtigt werden ggf. mit zusätzlichen Mitteln.“
Bemerkung: Die Berlin-Zulage bzw. Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro brutto wird seit November 2020 allen Tarifbeschäftigten des Landes Berlin bis zu einer Entgeltgruppe E 13 sowie Beamten in der Besoldungsgruppe A13Z gezahlt. Beschäftigten in höheren Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen sowie Angestellte bei freien Trägern und Hochschulen erhalten keine weitere Zulage. Wegen der Zulage, die im Arbeitgeberverband TdL nicht geeint war, verlor Berlin sein Stimmrecht in der TdL. Mit der TVL-Einigung vom Dezember 2023 ist die Zahlung der Zulage für die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg jedoch rechtlich möglich und Berlin erhielt sein Stimmrecht zurück. Die vereinbarte Einigung zwischen Gewerkschaften und TdL steht noch aus.