Unsere Positionen zur Reform des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)
Die GEW BERLIN begleitet den Prozess der Reform des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) für das Ende Februar ein erster Entwurf vorliegen soll. In der AG Demokratische Hochschule hat sich die GEW an der oft sehr kontroversen Diskussion beteiligt und auch die Arbeit im Forum des Senats „Gute Arbeit an den Hochschulen“ begleiten wir aktiv.
Eine Reform ist dringend notwendig und wir sind auf die Umsetzung der unterschiedlichen Forderungen gespannt.
Das sind die Forderungen der GEW BERLIN für das neue Hochschulgesetz:
Und eine Aufgabenbeschreibung die den Hochschulen eine
Aus dem Bericht der AG Demokratische Hochschule (Seite5):
„ …
In diesem Zusammenhang wird angeregt, § 4 BerlHG um folgende Punkte zu ergänzen:
- Die Hochschulen greifen gesamtgesellschaftliche Fragestellungen und Probleme selbstständig auf, bearbeiten sie und entwickeln hierfür Lösungen, die sie sowohl intern als auch extern vermitteln.
- Aufgabe der Hochschulen ist auch, die Mitglieder zu demokratischem Verhalten anzuleiten und anzuhalten sowie die Partizipation auf allen Ebenen der akademischen Selbstverwaltung zu sichern und weiter zu entwickeln. Hierzu dienen auch regelmäßig durchzuführende Informationsveranstaltungen für Studierenden sowie geeignete Qualifizierungsmaßnahmen für Gremienmitglieder.
…“
Diese Forderungen aus dem Bericht der AG Demokratische Hochschulen, an dem auch die Vertreter*innen der Hochschulleitungen beteiligt waren, unterstützen wir uneingeschränkt.
Die Möglichkeit von einen großen Teil des Gesetzes abweichen zu dürfen ist nach 22 Jahren nicht mehr in dieser radikalen Formulierung notwendig. Diese Erprobungsklausel hat zu einer Machtkonzentration der Präsidien insbesondere an den Universitäten geführt. Die Hochschulen haben unterschiedliche Organe mit sehr differente Verteilung von Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen entwickelt. Dies muss mit dem neuen Gesetz beendet werden. Veränderungen können an den Hochschulen auch mit anderen Mitteln „erproben“.
Nur so ist eine demokratische Mitbestimmung aller Statusgruppen an den Hochschulen gewährleistet.
Diese muss unabhängig vom Präsidium eingerichtet werden und von allen Gremienmitgliedern gleichermaßen genutzt werden können. Nur so ist gewährleistet, dass alle Statusgruppen sich Informationen verschaffen können um ihre Argumente zu untermauern ohne jemanden „glauben“ zu müssen.
Die Zeiten in denen alle Mitglieder der Hochschulen so taten, als wäre die Hochschule ein diskriminierungsfreier Raum gehört schon lange der Vergangenheit an.
Die Mitglieder der Hochschulen müssen sich dieser Aufgabe stellen und die Hochschulleitungen eine Institution schaffen an der Beratung und Unterstützung gewährleistet werden kann. Die Frauenbeauftragten können diese Aufgabe nicht zusätzlich erfüllen.
Nur so können künftige Anforderungen an die Hochschulen bewältigt werden und die Hochschulleitungen auf Herausforderungen innerhalb ihrer Organisation hingewiesen werden. Letztendlich können Sie so mit Rückhalt in die Verhandlungen um die finanziellen Bedarfe der Hochschulen und Universitäten gehen.
Dies bedeutet, dass auch die Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung (wissenschaftsunterstützendes Personal) eine Arbeitsentlastung erhalten. Dies muss durch den Senat finanziell unterstützt werden. Es kann nicht sein, dass die Gremienarbeit zusätzlich zur sonstigen Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Art „Vertretungsausgleich“ sollte hier geschaffen werden.
Die vollständige Forderungen und die Stellungsahme zum Entwurf finden Sie unter den Downloads.
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Online-Konferenz zum BerlHG
07.04.2021 - (pdf - 211.04 KB) -
GEW-Stellungnahme zur Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)
12.03.2021 - (pdf - 145.21 KB) -
Stellungnahme des DGB Berlin-Brandenburg BerlHG
(pdf - 73.09 KB) -
DGB Synopse Vorschläge zur Änderung BerlHG
18.03.2021 - (pdf - 1.24 MB) -
GEW Synopse Vorschläge zur Änderung BerlHG
(pdf - 1.33 MB)