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Recht & Tarif

3.008 sichtbar für FAIRbeamtung

Am 26. September fand eine berlinweite Personalversammlung zum Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte statt. Die Abwesenheit der Bildungsverwaltung sorgte für Empörung.

Foto: Christian von Polentz

Die 2021 beschlossene Wiedereinführung der Lehrkräfteverbeamtung sollte viele Probleme der Berliner Schule lösen: Fachkräftemangel, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Einkommen. Bereits im März 2023, wenige Wochen nachdem das Nachteilsausgleichgesetz beschlossen wurde, haben der Gesamtpersonalrat und der Personalrat der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen die Bildungsverwaltung dazu aufgefordert, eine gemeinsame Personalversammlung für alle angestellten Lehrkräfte zu genehmigen. Rot-Grün-Rot hat mit einer seiner letzten Amtshandlungen vor der Wahlwiederholung wenigstens noch versucht, die gröbsten Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Allerdings lies das Gesetz zu viele Fragen offen. Während der Senatsumbildung von CDU und SPD wollte in der Verwaltung niemand einen verbindlichen Zeitplan nennen, wann die offenen Fragen denn geklärt würden. Doch die Personalräte ließen nicht locker und auch wir als GEW machten deutlich, dass die Kolleg*innen Antworten erwarten.

Nach langem Hin und Her konnten die Personalräte endlich die angestellten Lehrkräfte für den 26. September in die Max-Schmeling-Halle einladen. Aus der Bildungsverwaltung kam jedoch klar das Signal, dass vor Oktober der Senat die Details zum Nachteilsausgleich nicht würde klären können und daher auch niemand zur Personalversammlung kommen könne. Am 4. September verschickte die Bildungssenatorin nun doch ein Schreiben an die Schulen: Kolleg*innen über 52 Jahre würden die angekündigten 300 Euro monatlich rückwirkend ab Februar mit dem September-Gehalt gezahlt. Lehrkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet würden, sollten zwar auch rückwirkend ab Februar den Ausgleich erhalten, jedoch würde die Personalstelle sich hierzu noch einmal melden. Ein absurder Gedanke, ist die Personalstelle wegen völliger Überlastung kaum zu erreichen. Und die 6.000 Kolleg*innen, die noch immer keine Verbeamtung beantragt hatten, sollen erklären, dass sie auf die Verbeamtung verzichten und dann würde eine Ausgleichszahlung in Aussicht gestellt. Mutmaßlich ab Frühjahr 2024 und erst rückwirkend zum Zeitpunkt der Erklärung. Unausgesprochen sind die vielen Kolleg*innen ausgenommen, die jenseits der klassischen Laufbahn an unseren Schulen arbeiten: Insbesondere Pädagogische Unterrichtshilfen, Lehrkräfte für Fachpraxis, Kolleg*innen mit DDR-Ausbildung, die seit 2014 als Lehrkräfte arbeiten, Quer- und Seiteneinsteigende. Und wer ab dem Schuljahr 2023/24 eingestellt wird, soll auch leer ausgehen. Damit bleibt die Senatorin hinter dem mühsam errungenen Kompromiss zwischen SPD, Grünen und Linken zurück. Auf Nachfrage bestätigten Vertreter*innen der SPD, dass dieses Schreiben mit ihnen nicht besprochen worden sei. Wie weit wird die SPD wohl koalitionsintern auf Nachbesserung pochen?

Die Empörung der Beschäftigten war demnach sehr groß und den beiden Personalräten klar, dass hier eine politische Vertretung, also Staatssekretärin oder Senatorin, zur Personalversammlung erscheinen müsse. Beide sagten wenige Tage zuvor ab – genauso wie die Vertreter*innen der verantwortlichen Abgeordnetenhausfraktionen, mit Ausnahme der Linke-Vertreterin Franziska Brychcy. Immerhin nahm kurzfristig Marcel Hopp von der SPD noch als Zuhörer teil. Tamara Gerth, Vorsitzende des Personalrats der berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen: »Die Wiedereinführung der Lehrkräfte-Verbeamtung ist das größte personalpolitische Vorhaben seit Jahrzehnten. Es ist bedauerlich, dass weder die Bildungssenatorin, ihre Staatssekretärin noch ein*e Vertreter*in der personalverantwortlichen Finanzverwaltung für die Kolleg*innen ansprechbar war.«

Am Ende wurden 3008 Teilnehmende bei der Personalversammlung gezählt, von denen viele für eine Protestaktion der GEW dabeiblieben. Marion Leibnitz, Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der allgemeinbildenden Schulen: »Das Schreiben der Senatorin von Anfang September hat für erheblichen Unmut gesorgt. Die große Beteiligung an der Personalversammlung heute zeigt, dass unsere Entscheidung richtig war, den Beschäftigten die Möglichkeit des Austausches und der Formulierung von Forderungen an die Politik zu geben.«

 

Mit unserem Beamt*innen-ABC möchten wir euch helfen, im Begriffs-Wirrwarr des Beamtenrechts den Durchblick zu behalten: www.gew-berlin.de/tarif/faq-verbeamtung

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46