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Schwerpunkt "Hochschulen gestalten Zukunft"

Alle an einem Verhandlungstisch

Auf Seiten der Hochschulen verhandeln in erster Linie die Professor*innen über die Ausgestaltung der Hochschulverträge. Aber nur durch eine Mitwirkung aller Statusgruppen ist gesichert, dass die Verträge sinnvolle Ziele enthalten und konsequent umgesetzt werden.

Foto: Nikolaus Brade/Grundschule der Künste der UDK Berlin

Aktuell werden wieder einmal die sogenannten Hochschulverträge zwischen den Hochschulen und der Senatsverwaltung für Wissenschaft verhandelt. Auch wenn vieles davon hinter verschlossenen Türen stattfindet, ist die Aufregung oder gespannte Erwartungshaltung doch verständlich, denn die Hochschulverträge bestimmen die Arbeit der Universitäten, künstlerischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Berlin grundlegend.

Mit den Hochschulverträgen, die für jede der staatlichen Hochschulen ausgehandelt werden, werden die Verpflichtungen der Hochschule und die dafür vom Land Berlin zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel vereinbart. Dieser Aushandlungsprozess zwischen Bedarf vor Ort und Zielsetzung von Seiten des Landes bestimmt also die Verhandlungen zu den Hochschulverträgen.

Es ist allerdings kritisch wer »vor Ort«, also in den Instituten, Fachbereichen, Fakultäten, Studiengängen, Laboren und Büros bestimmt, was genau notwendig ist. Während die Entscheidungen der Senatsverwaltung über das Parlament somit über das Wahlvolk legitimiert sind, verhandeln auf Seiten der Hochschulen nur die Hochschulleitungen. Diese sind allerdings nicht von der Mehrheit der Mitglieder der Hochschule gewählt, sondern maßgeblich nur von einer Minderheit: den Professor*innen.

Studierende, Promovierende und Mitarbeiter*innen haben – obwohl sie die große Mehrheit darstellen – nur einen geringen Einfluss auf die Festlegung, was bei ihnen wirklich gebraucht wird. Für etwas Transparenz sorgt das neue Berliner Hochschulgesetz immerhin mit der Regelung, dass die Hochschulen in den jeweiligen Akademischen Gremien eine Zielsetzung für die Verhandlungen bestimmen sollen – aber auch hier haben (bislang) die Professor*innen die Mehrheit aufgrund alt hergebrachter Regelungen im Gesetz.

 

Wissenschaft finanziell absichern

 

Aus unserer Sicht ist es also dringend geboten, den Prozess auf Seiten der Hochschulen partizipativ zu gestalten. Das heißt, dass die Interessen derjenigen, die die Aufgaben der Hochschule erfüllen sollen, auch wirklich in die Verhandlungen der Hochschulleitungen einfließen – am einfachsten durch eine entsprechende Zusammensetzung der Gremien.

So könnte dann auch sichergestellt werden, dass die Finanzierung von guten Arbeitsbedingungen – eine Kernforderung des akademischen Mittelbaus – konkret berücksichtigt wird. Das bedeutet auch, dass die Grundfinanzierung durch das Land Berlin auskömmlich sein muss. Denn die Personalkosten machen den Großteil des Finanzbedarfs aus. Nur mit guter Arbeit ist auch gute Lehre und Forschung möglich.

Gute Arbeit im akademischen Mittelbau bedeutet, dass die Kolleg*innen ihre Tätigkeit auch in der Arbeitszeit schaffen können. Es beinhaltet eine verlässliche Zukunftsperspektive anstelle von kurzen, befristeten Teilzeitstellen als Sparmaßnahmen und kollegiale Unterstützung anstelle der Erwartung, auf einer Teilzeitstelle trotzdem Vollzeit zu arbeiten. Zumindest in Bezug auf die Perspektive von promovierten Mitarbeiter*innen hat die letzte Änderung des Hochschulgesetzes Verbesserungen gebracht. Diese müssen nun aber auch finanziell abgesichert werden.

Die Erwartungen an die Verträge sind also hoch, aber angesichts der finanziellen Situation des Landes, den Folgen von Corona und des Krieges in der Ukraine, ist der Ausgleich der Inflation und damit eine adäquate Steigerung der Grundfinanzierung der Universitäten und Hochschulen eher nicht zu erwarten. Die Personalmittel werden vermutlich nicht mit der Inflation mithalten und genauso wenig die dringend benötigten Mittel für Bauinvestitionen.

 

Hochschulverträge mit Leben füllen

 

Allerdings können Verbesserungen der Arbeits- und Karrierebedingungen in der Wissenschaft, zum Beispiel angestrebte Entfristungen, in den Verträgen vereinbart werden. Die Universitäten und Hochschulen sollten sich im eigenen Interesse verpflichten, um als gute Arbeitgeber*innen gute Forschung und gute Lehre zu ermöglichen. Genauso sollten sie die Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeits- und Studienbedingungen durch die Mitglieder der Universitäten und Hochschulen, zum Beispiel durch Diskussionen über die Ziele, die sie in den Hochschulverträgen festlegen wollen, verbessern.

Weitere wichtige Themen sind Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Gleichstellung, Personalentwicklung, die genauso wie die Studienkapazitäten im Rahmen der Verträge verhandelt werden müssen.

Viele einzelne, befristete Projektförderungen aus den vergangenen Jahren, zum Teil aufgrund von besonderen Bedingungen während Corona, sollten dadurch abgelöst werden. Ebenso wichtig wie das Verhandlungsergebnis, also der konkrete Hochschulvertrag, ist auch die Umsetzung. Auch hierzu gibt es erste Ansätze mit einer vorsichtigen Begleitung durch das Forum gute Arbeit an Berliner Hochschulen, in dem neben Vertreter*innen aus den Hochschulen auch die Gewerkschaften mitwirken. Dies ist aus unserer Sicht auszubauen und verbindlicher zu regeln. Eine kontinuierliche Kontrolle der Erfüllung des Vertrags ist notwendig, um die Hochschulverträge auch mit Leben zu füllen.        

 

Umfrage zu Partizipation bei Hochschulverträgen

 

Wir haben Berliner Hochschulen gefragt, ob in ihren akademischen Senaten Empfehlungen für die Hochschulverträge beschlossen wurden. So haben die Hochschulen geantwortet:

HU Berlin        Nein

FU Berlin        Ja

UdK                 Ja

TU Berlin        Keine Antwort

BHT                 Keine Antwort

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46