Schule
Auch Feedback ist Arbeit
Der Personalrat Charlottenburg-Wilmersdorf setzt sich für einen Ausgleich ein.
Das Thema »lernprozessbegleitende Gespräche«, zu denen die neue Grundschulverordnung verpflichtet, wurde von Kolleg*innen und Schulleitungen an uns als Personalrat herangetragen. Auch auf der Personalversammlung schilderten zahlreiche Kolleg*innen ihre Überlastung durch diese neuen Bestimmungen. Diese Gespräche müssen nicht nur geführt, sondern auch vor- und nachbereitet werden, Absprachen mit den Kolleg*innen müssen getroffen, Termine müssen organisiert werden. Das sind weitere zusätzliche Belastungen. Für Teilzeitbeschäftigte ist es nicht möglich, die Gespräche auf mehrere Nachmittage der Woche zu verteilen und gleichzeitig ihrer Care-Arbeit nachzukommen. Nicht zu vergessen: Auch die Mindestanzahl der Klassenarbeiten wurde erhöht.
Einige Schulen in unserer Region wollten die Gespräche so organisieren, dass Unterricht ausfällt, von der Schulaufsicht wurde dieses Vorhaben jedoch nicht genehmigt. Bei den Feedbackgesprächen während der Corona-Epidemie hatte der Personalrat in einer Einigungsverhandlung erreicht, dass für diese Gespräche auch Unterricht ausfallen durfte.
Wir stellten jetzt erneut einen Initiativantrag mit der Forderung, an allen Grundschulen in Charlottenburg-Wilmersdorf zwei unterrichtsfreie Tage pro Halbjahr einzurichten, an denen die lernprozessbegleitenden Gespräche durchgeführt werden. Ein Punkt, der uns wichtig ist: Keine Mehrbelastung für die Erzieher*innen! Es ist sinnvoll, dass Erzieher*innen an den Gesprächen teilnehmen, deshalb soll an den Gesprächstagen nur eine Notbetreuung angeboten werden.
Die Antwort der Behörde: Es werde keine bezirksweite Regelung dazu geben und es dürfe kein Unterricht ausfallen. Gleichzeitig wurden – ziemlich schwammig – Möglichkeiten für »kreative Lösungen« eingeräumt. So könnten zum Beispiel Projekttage stattfinden, in der Zeit könnten die Lehrkräfte die Feedbackgespräche führen. Wir fragen uns: Wer soll Projekttage organisieren und gleichzeitig lernprozessbegleitende Gespräche führen? Bei uns kam der Eindruck auf: »Macht irgendwas an den Schulen, aber nennt es um Gottes Willen nicht Unterrichtsausfall«.
Wir müssen gar nicht inhaltlich vom Sinn dieser Gespräche überzeugt werden. Wir wissen, dass sie eine sinnvolle pädagogische Maßnahme sein können, wenn sie aus dem Kollegium heraus eingerichtet werden. Allerdings kann das nicht durch eine Verordnung als weitere Pflichtaufgabe übergestülpt werden. Die Belastungen der Kolleg*innen, die mit der schlechter werdenden Personalausstattung der Schulen noch zugenommen haben, werden ein weiteres Mal gesteigert, die Behörde hat bis heute kein Angebot gemacht, was an anderer Stelle dafür wegfallen kann.
Unser Initiativantrag wurde von der regionalen Schulaufsicht abgelehnt. Eine Einigung darüber, dass die Schulen eigenverantwortlich über Unterrichtsausfall mit Notbetreuung entscheiden können, wäre mit uns möglich gewesen. Es mag auch Schulen geben, für die eine andere Lösung passt. Aber offenbar ist ganz wichtig, dass der schöne Schein gewahrt wird und auf keinen Fall Unterricht ausfällt.
Jetzt wird unser Initiativantrag auf Betreiben des Hauptpersonalrates vor der Einigungsstelle verhandelt werden – wir werden sehen.