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blz 05 / 2014

Ausbildung der LehrerInnen in Berlin wird neu gestaltet

Studierende beklagen mangelnde Information und Transparenz

Zehn Jahre nach der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in der LehrerInnenbildung werden jetzt gravierende Fehler korrigiert. Alle Lehrkräfte absolvieren künftig ein gleich langes Studium von sechs Semestern Bachelor- und vier Semestern Masterphase, einschließlich eines Praxissemesters.

Das anschließende Referendariat dauert für alle einheitlich 18 Monate. Während Letzteres bereits ab Einstellungstermin Referendariat August 2014 gilt, erfolgt die Umstellung im Studium erst zum Wintersemester 2015/16. Wesentlich sind auch die Veränderungen in der Lehramtsstruktur mit den drei neuen Lehrämter Grundschule, Integrierte Sekundarschule/Gymnasium und berufliche Schule. Ein eigenständiges Lehramt für Sonderpädagogik gibt es nicht mehr. Dafür können die Studierenden in allen der drei neuen Lehrämter sonderpädagogische Fachrichtungen als zweites Fach wählen. Im neuen Grundschullehramt müssen die Studierenden verbindlich Mathematik und Deutsch und ein weiteres wählbares Fach studieren. Inklusive Bildung wird verbindlicher Bestandteil der neuen LehrerInnenbildung in allen Lehrämtern. Bis 2015 wird in den Universitäten noch nach den bisherigen Regelungen immatrikuliert. Wer ab Wintersemester 2015/16 sein Bachelor- oder Masterstudium beginnt, wird nach den neuen Vorschriften ausgebildet.

Unklarheiten

Dennoch bleibt die LehrerInnenbildung ein Feld politischer Auseinandersetzung. Das wird nicht zuletzt in dem faulen Kompromiss deutlich, für das neue gemeinsame Lehramt Integrierte Sekundarschule/ Gymnasium zwei unterschiedliche Masterstudiengänge vorzusehen. Abgesehen davon, dass die Universitäten erhebliche Probleme sehen, diese Vorgabe umzusetzen, führt sie zur Verunsicherung unter den Studierenden.

Die bisher völlig unzureichende Information der Senatsbildungsverwaltung über die neue Lehramtsstruktur und deren Auswirkungen in der Ausbildung und beim künftigen Einsatz in den Schulen verstärkt die Verunsicherung unter den Studierenden. Das ist kein Problem von morgen, sondern ganz aktuell schon für die laufende Bewerbungsrunde zum Referendariat August 2014. Die BewerberInnen werden nämlich bereits einem der drei neuen Lehrämter zugeordnet und absolvieren ab August 2014 ihr Referendariat schon in der neuen Struktur. Im neuen Lehramt Integrierte Sekundarschule /Gymnasium ist das unabhängig davon, ob sie in der bisherigen Lehrerlaufbahn mit zwei Fächern (Sek I) den »kleinen Master« erworben haben oder in der bisherigen Studienratslaufbahn den »großen Master«.

Viele Studierende fragen zu Recht, wie und an welchen Schulen sie dann im Referendariat ausgebildet werden, wie sie im Referendariat bezahlt werden und welchen Wert ihr künftiger Staatsexamensabschluss, auch in anderen Bundesländern, haben wird. Antworten oder auch gezielte Informationen gibt es dazu bisher weder von der Senatsverwaltung noch von den Universitäten. Das liegt auch daran, dass viele Details der neuen Ausbildung erst noch in Rechtsverordnungen der Senatsverwaltung geregelt werden müssen.

Fehlende Rechtsverordnungen

Die entsprechende Verordnung für das Referendariat wurde erst Anfang März im Entwurf vorgelegt und war zum Bewerbungsschluss für das Referendariat (25. März 2014) noch nicht in Kraft. Die BewerberInnen wussten also nicht, worauf sie sich einlassen, was sie erwartet und nach welchen Kriterien die Plätze vergeben werden. Das ist eigentlich ein Unding. Das betrifft zum Beispiel auch die Gestaltung des neuen Teilzeit-Referendariats (siehe Kasten). Die BewerberInnen müssen bereits jetzt den Antrag stellen, wenn sie das Referendariat in Teilzeit absolvieren wollen. Wie das abläuft, ob und wo in der Ausbildung Entlastung eintritt und welches Gehalt sie bekommen, wissen sie aber nicht.

Konsequenzen

Natürlich läuft bei der Einführung von neuen Regelungen nie alles schon von Anfang an rund. Berlin muss aber alles tun, um angehende Lehrkräfte hier zu halten. Bei den StudienabsolventInnen führen fehlende Information und Unklarheit unmittelbar dazu, dass die Akzeptanz der neuen Ausbildung leidet. Sie absolvieren dann im Zweifel ihr Referendariat woanders und sind weg. Die Senatsverwaltung muss endlich aufwachen, die Fragen beantworten und offensiv für die LehrerInnenbildung in Berlin werben. Es ist nicht zu verstehen, dass auf der einen Seite für den Quereinstieg in die Berliner Schule Hotlines und gesonderte Beratungsmöglichkeiten eingerichtet werden, auf der anderen aber die Lehramtsstudierenden mit ihren Fragen allein gelassen werden.


Die GEW BERLIN informiert über die geplanten Neuregelungen unter www.gew-berlin.de. Dort ist auch der Entwurf der neuen Verordnung für das Referendariat, die Stellungnahme der GEW BERLIN sowie ein Überblick über die künftige Struktur des Referendariats abrufbar.


Dieser Artikel ist Teil des blz-Themenschwerpunkts „ Ausbildung der Lehrer*innen “