Gewerkschaft
Breite Solidarität gegen Union Busting
Gewerkschaftliche Organisierung im Betrieb ist ein Grundrecht. 80 Gewerkschafter*innen protestierten gegen die Kündigung einer Kollegin.
Die Neuköllner Schulsozialarbeiterin Inés Heider wurde im Juli aufgrund einer E-Mail an ihre 1.500 Kolleg*innen fristlos gekündigt. Die GEW BERLIN organisierte Ende August eine Kundgebung vor dem Berliner Arbeitsgericht, wo die Güteverhandlung zu ihrer Kündigungsschutzklage stattfand.
Inés hatte in ihrer E-Mail die bevorstehenden Kürzungen durch die Bezirke kritisiert und auf die Möglichkeit hingewiesen, sich in einer gewerkschaftlichen Betriebsgruppe zu organisieren. Ihre damalige Arbeitgeberin, die Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) gGmbH, gibt vor, darin eine Gefährdung der Geschäftsbeziehung mit dem Bezirksamt Neukölln und einen Aufruf zum »wilden« Streik erkannt zu haben.
Obwohl dies ein typischer Fall von Union Busting – eines gewerkschaftsfeindlichen Vorgehens durch Geschäftsleitungen – ist, behauptet der Anwalt des Unternehmens, dass die Kündigung die innere Verfasstheit der GEW schützen würde. Denn unsere Kollegin hatte in ihrer Mail auch ihre Gewerkschaft kritisiert. Sie bemängelte, dass von freien Trägern wie der tjfbg angestellte Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen noch nicht in das Streikgeschehen rund um den TV Gesundheitsschutz einbezogen werden, obwohl auch sie Teil der überlasteten Kollegien an den Schulen sind.
Die GEW jedenfalls stellte sich mit der Kundgebung selbstverständlich hinter Inés. Fabian Schmidt, Leiter des Vorstandsbereichs Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit der GEW BERLIN, sprach bei der Kundgebung als Vertreter unserer Gewerkschaft: »Da wird versucht, einen Keil zwischen die Beschäftigten und die GEW zu treiben.« Laut ihm sei die von Inés geäußerte Kritik »eine völlig legitime gewerkschaftliche Debatte«.
Wenn Kolleg*innen aufgrund ihres gewerkschaftlichen Engagements gekündigt werden, müssen ihre Gewerkschaften voll und ganz hinter ihnen stehen. Deshalb ist es so wichtig, dass sich die GEW gegen diesen Versuch der Spaltung ausspricht. Das macht es für den Arbeitgeber schwerer, die Kündigung zu rechtfertigen.
Des Weiteren ist es für uns als Gewerkschafter*innen auch wichtig, verstärkt Mobilisierungen gegen das Outsourcing der Sozialen Arbeit zu unterstützen. Damit könnten sich die Beschäftigten dieses Bereiches besser organisieren und ihre berechtigten Anliegen stärker zur Sprache bringen, wie es etwa auf der Kundgebung gegen die Kündigung der Fall war.
Vor dem Arbeitsgericht versammelten sich schließlich 80 Personen: Lehrkräfte der Kepler-Schule – der Oberschule, an der Inés arbeitete – und Beschäftigte des Trägers, darunter auch Mitglieder des Betriebsrats, sowie Gewerkschafter*innen, Kolleg*innen aus der Berliner Krankenhausbewegung und Mitglieder politischer Gruppen. Vor allem aber waren solidarische Beschäftigte aus der Sozialen Arbeit da, die die Bedingungen durch die Ausgliederung ihrer Arbeit nur zu gut kennen.
Als Inés nach der Verhandlung aus dem Gerichtsgebäude kam, wurde sie mit Applaus und »Wir sind Inés!«-Rufen begrüßt. Das Unternehmen lässt trotz dieser großen Solidarität nicht locker und schickt einen Anwalt ins Feld, der sich in seiner Arbeit auf das Vorgehen gegen Gewerkschaften spezialisiert hat. Der nächste Gerichtstermin ist nun für den 31. Januar um 12 Uhr einberufen.
Die Kundgebung war ein wichtiges Zeichen für gewerkschaftliche, politische und betriebliche Organisierung. Sie hat klargemacht, dass Inés' Fall nicht isoliert zu betrachten ist. Union Busting hat System, weshalb die Gewerkschaften auch mit allen nötigen Mitteln für die betroffenen Kolleg*innen kämpfen müssen.