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GEW-Gewerkschaftstag 2021

Die Wahlkommission informiert

Die Vorbereitungen zum 29. Gewerkschaftstag der GEW laufen. Bis zum 8. März 2021 besteht die Möglichkeit, Wahlvorschläge bei der Geschäftsführung der Wahlkommission einzureichen.

Die Wahlkommission für den 29. ordentlichen Gewerkschaftstag der GEW, der Mitte Juni 2021 zweitägig online stattfinden wird, hat sich gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung am 7. Dezember 2020 konstituiert.

Der Hauptvorstand der GEW hatte in seiner Sitzung am 13./14. November 2020 eine Wahlkommission für den Gewerkschaftstag eingesetzt und folgende Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder der Wahlkommission benannt: Sebastian Freudenberger (Niedersachsen), Klaus-Peter Hammer (Rheinland-Pfalz), Astrid Henke (Schleswig-Holstein), Natalie Schäfer (Hessen) und Kathrin Vitzthum (Thüringen).

Die Wahlkommission wählte auf der Sitzung am 7. Dezember 2020 Kollegin Kathrin Vitzthum zur Sprecherin und Kollegin Astrid Henke zur stellvertretenden Sprecherin der Wahlkommission. Die Geschäftsführung der Wahlkommission obliegt dem Geschäftsführer des GEW-Hauptvorstands.

Die Wahlkommission beschloss gemäß geltender Geschäftsordnung den folgenden Terminplan:

Die Bekanntgabe der Ämter, die durch Wahlen auf dem Gewerkschaftstag zu besetzen sind, erfolgt in der Januar-Ausgabe 2021 der GEW-Mitgliederzeitschrift „E&W“ sowie in den Landeszeitungen der GEW.

Bis zum 8. März 2021 besteht die Möglichkeit, Wahlvorschläge bei der Geschäftsführung der Wahlkommission einzureichen.

Die Wahlkommission gibt bekannt, dass gemäß geltender Satzung auf dem Gewerkschaftstag 2021 nachstehende Ämter durch Wahlen zu besetzen sind:

1. Geschäftsführender Vorstand

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende (gemäß § 20.1.a der GEW-Satzung).

Die Mitglieder der Arbeitsbereiche

  • Finanzen
  • Frauenpolitik
  • Tarif- und Beamtenpolitik

(gemäß § 20.1.b der GEW-Satzung).

Vier Mitglieder für die Organisationsbereiche

  • Jugendhilfe und Sozialarbeit
  • Schule
  • Hochschule und Forschung
  • Berufliche Bildung und Weiterbildung

(gemäß § 20.1.c der GEW-Satzung).

Gemäß § 20.4 der GEW-Satzung wird aus der Mitte der Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands nach § 20.1.b und § 20.1.c die stellvertretende Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende in einem gesonderten Wahlgang gewählt. Eine der beiden Vorsitzenden nach § 20.1.a und § 20.4 soll eine Frau sein.

2. Bundesschiedskommission

Drei ständige und drei stellvertretende Mitglieder der Bundesschiedskommission (nach § 9 der GEW-Satzung).

Gemäß Geschäftsordnung und Wahlordnung der GEW sowie den Beschlüssen der Wahlkommission können die GEW-Landesverbände sowie die Bundesausschüsse der GEW bis zum 8. März 2021 Wahlvorschläge bei der Sprecherin der Wahlkommission, zu Händen des Geschäftsführers, GEW-Hauptvorstand, Postfach 90 04 09, 60444 Frankfurt am Main, einreichen.

Nach Prüfung der Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge und Einholung der Zustimmung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt die Bekanntgabe der rechtzeitig vorgeschlagenen Kandidaturen im Vormonat des Gewerkschaftstages, also in der Mai-Ausgabe 2021 von „E&W“.

3. Alternativen durch mögliche Satzungsänderungen

Für den Gewerkschaftstag 2021 liegt ein satzungsändernder Antrag vor, der sich auf die durch Wahlen zu besetzenden Ämter auswirkt. Sollte dieser Antrag die erforderliche Mehrheit auf dem Gewerkschaftstag finden, wird anstelle des Mitglieds im Geschäftsführenden Vorstand für den Arbeitsbereich Frauenpolitik (gemäß § 20.1.a der Satzung) stattdessen ein Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand für den Arbeitsbereich Frauen-, Gleichstellungs-, Geschlechterpolitik (gemäß § 20.1.a der Satzung) zu wählen sein.

Die Wahlkommission macht vorsorglich darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Wahlvorschläge sowohl für beide Ämter als auch nur für eines der beiden Ämter möglich sind.

 

Kathrin Vitzthum,

Sprecherin der Wahlkommission

 

Astrid Henke,

stellvertretende Sprecherin der Wahlkommission