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bbz 11 / 2019

Ein Jahr im Zeichen der Kinderrechte

Wir feiern dieses Jahr das 30-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention. Obwohl Deutschland Fortschritte erzielt hat, sind wir von einer Umsetzung der Kinderrechte noch weit entfernt

In den letzten 30 Jahren sind eine Reihe von Verbesserungen für Kinder und Jugendliche umgesetzt worden, die wesentlich auch aus der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) resultieren. Dazu gehören die gesetzliche Regelung zur gewaltfreien Erziehung, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, das Bundeskinderschutzgesetz oder die Ergänzung des Baugesetzbuches um mehr Kinder- und Jugendbeteiligung. Auch finden sich mittlerweile in nahezu allen Landesverfassungen explizite Kinderrechte oder es wird zumindest gesetzlich hervorgehoben, dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen. Gleichzeitig findet eine gesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Städten und Gemeinden immer öfter Einzug in die Gemeindeordnungen.
Aus Sicht einer Organisation, die sich der umfassenden Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland verpflichtet hat, sind diese Entwicklungen natürlich erfreulich. Allerdings sollten sie uns nicht davon ablenken, dass wir bei der Umsetzung der Rechte von Kindern in vielen Bereichen noch Defizite feststellen müssen.

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Deutschland muss sich seiner Verantwortung in Bezug auf die Kinderrechte auch auf der Verfassungsebene endlich bewusst werden. Deshalb muss mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position von Kindern im deutschen Rechtssystem gestärkt werden. Kinder werden aktuell nicht als Rechtssubjekte behandelt, ihre Grundrechte setzen sich in der Rechtsprechung kaum durch. Es fehlt im Grundgesetz nach wie vor der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft und eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde sowie dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Eine mit den Zielstellungen der UN-Kinderrechtskonvention vereinbare Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz hätte zahlreiche positive Effekte für Kinder: So könnte beispielsweise bei Verletzung dieser Rechte eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Auch bei gerichtlichen Entscheidungen in unteren Instanzen müssten sich Gerichte an den in der Verfassung verankerten Grundrechten der Kinder orientieren – etwa, wenn bei der Haushaltsplanung einer Kommune Kinderspielplätze oder Einrichtungen für Jugendliche zugunsten von Straßen oder Projekten für Erwachsene gestrichen werden. Die Rechte der Kinder würden einklagbar. Auch im Bereich des Kinderschutzes ist von positiven Auswirkungen auszugehen. Eine Verankerung des Rechtes der Kinder auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung im Grundgesetz würde zudem den Kinderschutz und das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung stärken. Das Wohlergehen der Kinder ist häufig schon lange in Gefahr, bevor es zu unmittelbarer Gewalt oder extremen Formen der Vernachlässigung kommt. Hier würde eine Grundgesetzänderung Entscheidungsträger bei der Interessenabwägung im Sinne des Kindeswohls stärken.

Wir brauchen darüber hinaus eine umfassende Bildungs- und Informationskampagne von Bund, Ländern und Kommunen, um die Kinderrechte und deren Bedeutung bekannter zu machen. Ziel muss eine kontinuierliche Kinderrechtebildung über die verschiedenen Bildungsinstitutionen und Altersstufen hinweg sein. Dabei sollte auch der außerschulische Bereich nicht außer Acht gelassen werden. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert in diesem Zusammenhang auch ein größeres Engagement von Medienanbieter*innen bei der Sensibilisierung für die Kinderrechtskonvention, um die Bevölkerung über die Kinderrechte aufzuklären und eine breite gesellschaftliche Diskussion über die Umsetzung in Gang zu setzen.

Demokratie zu lernen, erfordert Demokratie zu erleben

Trotz aller Fortschritte im Bereich der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sind wir auch im Hinblick auf die Beteiligungsrechte von Kindern noch weit von einer kinderfreundlichen Politik entfernt. Es fehlen flächendeckend Zugänge für die junge Generation, um ihre Meinungen und Perspektiven in den politischen Prozess einzubringen. Die Protestformen und Anliegen von Bewegungen wie »Fridays for Future« führen uns diese Defizite höchst aktuell vor Augen. Gleiches gilt für die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Schule, in der Kita oder auch in stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern. Für die Beschwerden von Kindern und Jugendlichen, die in Heimen aufwachsen, existieren bis heute keine zufriedenstellenden Standards. Ein langer Weg liegt hier noch vor uns, um dem Kindeswohlvorrang in allen politischen wie Gerichts- oder Verwaltungsentscheidungen zur Durchsetzung zu verhelfen.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss endlich ernst genommen werden, denn sie ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Demokratie zu lernen, erfordert, Demokratie zu erleben. Kinder, die von klein auf ihre Selbstwirksamkeit erleben, engagieren sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im späteren Leben für die Gesellschaft.

Mit Bildung und Beteiligung stärken wir Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Dabei müssen wir so früh wie möglich ansetzen. Denn die frühe Beteiligung von Kindern durchbricht den Kreislauf der Vererbung von Armut. Durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen und die ihnen helfen, als Kinder und im späteren Leben erfolgreich mit unangenehmen Erfahrungen umzugehen.

Die stagnierend hohen Zahlen von Kindern in Armut sind eine Schande für eine hoch entwickelte Industrie-nation wie Deutschland. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen, mit fatalen Auswirkungen auf die Zukunftschancen dieser Kinder. Es gelingt bisher nicht, den Armutskreislauf zu durchbrechen. Verschiedene Bildungsstudien zeigen immer wieder, wie stark der Bildungserfolg von Kindern noch immer von ihrer (sozialen) Herkunft abhängt.

Kinderarmut wirkt sich auf zahlreiche Bereiche des täglichen Lebens von Kindern negativ aus. Deshalb brauchen wir ein bundesweites Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut, das ressortübergreifend an verschiedenen Stellen ansetzt. Eltern müssen in der Lage sein, durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Wo dies nicht der Fall ist, brauchen wir armutsfeste Regelsätze. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten angemessen fördern können.

Grundsätzlich sollte die Familienförderung in Deutschland von Grund auf reformiert werden. Eine zentrale Baustelle ist die Entbürokratisierung und verbesserte Abstimmung der einzelnen Leistungen aufeinander, damit diese zielgerichtet bei Kindern und Familien ankommen. Daher sollten möglichst viele finanzielle Einzelleistungen im Rahmen einer Kindergrundsicherung zusammengeführt und ausgebaut werden. Um eine Vielzahl an Familien mit den vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsleistungen zu erreichen, sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Konferenz der Familienminister*innen zur Einrichtung von Familienservicezentren aufgreifen, in denen Familien qualifiziert beraten werden und möglichst auch Leistungen beantragen können.

Bund und Länder müssen endlich gemeinsam eine nachhaltige Strategie für die quantitativen und qualitativen Herausforderungen im deutschen Bildungssystem auf den Weg bringen. Die Probleme sind hinlänglich bekannt. Aus kinderrechtlicher Sicht ist ein politischer Wille, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder oder von Kindern mit Fluchterfahrung anzunehmen, an vielen Stellen kaum wahrnehmbar. Das kostet natürlich viel Geld, das die Länder und Kommunen nicht alleine stemmen können. Deshalb ist eine Überwindung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern in der Bildung mehr als überfällig, denn die Bildung unserer Kinder ist in der Finanzierung eine gesamtstaatliche Aufgabe.

In einer zunehmend medial geprägten und durchdrungenen Lebens- und Arbeitswelt brauchen wir ein digitales Umfeld, in dem Kinder Angebote und Dienste kompetent und selbstbestimmt nutzen können und vor möglichen Risiken geschützt sind. Denn nur so können Kinder ihr Recht auf demokratische Teilhabe an der Informationsgesellschaft konstruktiv und verantwortlich in die Tat umsetzen. Für eine systematische Förderung von Medienerziehung und -bildung sowie das Bereithalten von Orientierungshilfen im digitalen Raum braucht es eine ausreichende Finanzierung. Die föderale Struktur der Bundesrepublik sorgt hier für einen Flickenteppich. An dieser Stelle könnte eine von Bund und Ländern getragene Stiftung Medienkompetenz Abhilfe schaffen.

Allerdings benötigen wir nicht nur eine Stärkung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch im Bereich der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften und Bildungsarbeit mit Eltern. Hierfür ist vor allem die verbindliche Verankerung von Medienbildung in den Ausbildungscurricula von Fachkräften nötig.

Spielplätze sind häufig einziger Rückzugsraum

Wir brauchen dringend mehr gute Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit. Wir brauchen attraktive, unter Beteiligung von Kindern gestaltete Spielplätze, öffentliche Grün- und Freiflächenanlagen, die auch für Kinder und Jugendliche etwas bieten, Jugendclubs, die ihre Klientel erreichen und nicht immer weiter kaputtgespart werden. Wir erleben in Deutschland aber seit Jahren einen umgekehrten Trend. Bei Spielplätzen macht sich dieser besonders häufig bemerkbar. Die Grünflächenämter benötigen daher ein wesentlich höheres Budget. Spielplätze in verdichteten Innenstadtquartieren sind häufig der einzige Rückzugsraum für Kinder. Kinder entdecken die Welt spielend, sie erwerben ihre kreativen Fähigkeiten im kindlichen Spiel. Aus diesen Gründen normiert die UN-KRK das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung. Wir müssen Kindern die dafür benötigten Räume schaffen und erhalten.

Mit Blick auf diese nur blitzlichtartig dargestellten Herausforderungen für die Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland wird schnell klar: Einerseits ist diese gemäß der UN-KRK eine längst überfällige Entwicklung, zu der Deutschland völkerrechtlich grund-sätzlich verpflichtet ist. Andererseits unterstützt sie in vielen Bereichen eine nachhaltig ausgerichtete, solidarische Zukunftssicherung. Denn wer verantwortlich handeln und dabei vor den zukünftigen Generationen bestehen will, muss die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen als einen vorrangigen Gesichtspunkt für politisches Handeln in den Blick nehmen. Es reicht nicht aus, Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder zu beschwören. Gerade die Politik hat entscheidenden Anteil und Verantwortung für die Gestaltung und finanzielle Absicherung einer kinderfreundlichen, und damit zukunftsfähigen Gesellschaft. Wir brauchen dringend weitere Fortschritte auf diesem Weg, mit einer konkreten Stärkung der nachwachsenden Generationen.


Dieser Artikel ist Teil des bbz-Themenschwerpunkts „Kinder haben Rechte“  [zur gesamten Ausgabe]