bbz 09 / 2017
Eine erste Bilanz
Eine Fachtagung der GEW BERLIN blickt auf die ersten zwei Jahre Erfahrung mit der reformierten Ausbildung der Grundschullehrkräfte
Von den im Berliner Grundschullehramt zum Schuljahr 2016/17 neu eingestellten Lehrkräften haben nur 18 Prozent eine grundschulbezogene Qualifikation vorzuweisen. Mit dem Hinweis auf diese unbefriedigende Quote eröffnete Tom Erdmann, Vorsitzender der GEW BERLIN, die Fachtagung zur Reform der Grundschullehrkräftebildung im Juli 2017 im GEW-Haus. Einer der Lösungsansätze für die über lange Zeit unterlassene bedarfsgerechte Ausbildung von Grundschullehrkräften ist die – von der GEW BERLIN lange geforderte – Erhöhung der Anzahl der Studienplätze in den grundständigen Studiengängen. Klar ist aber, dass Berlin dem aktuellen Lehrkräftemangel in der Grundschule nur durch die Einstellung von Lehrkräften aus dem ISS/Gymnasial-Bereich und von Quereinsteiger*innen begegnen kann.
Einführend schilderte Detlef Pech, Direktor der Professional School of Education der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und dort zugleich Lehrstuhlinhaber für Didaktik des Sachunterrichts, das Zustandekommen der Reform. Bereits 2007 markierte der »Quedlinburger Beschluss« der Kultusministerkonferenz den Beginn der nun zu einem vorläufigen Ende gekommenen Entwicklung. Darin wurde die Einführung eines Praxissemesters für alle lehrkräftebildenden Studiengänge und -fächer genauso verbindlich festgelegt wie die Einführung des ebenfalls vier Semester langen grundschullehramtsbezogenen Masters.
Das Gutachten der Expert*innen-Kommission unter der Leitung von Jürgen Baumert klopfte 2012 dann die wesentlichen Strukturmerkmale der neuen, reformierten Lehramtsstudiengänge in Berlin fest und wurde mit wenigen Änderungen Grundlage des 2014 verabschiedeten neuen Lehrkräftebildungsgesetzes (LBiG). Seit dem Wintersemester 2015/2016 basiert die Lehrkräftebildung in den Berliner Universitäten auf dem neuen Modell.
Zentrale Merkmale der neuen Studienstruktur im Grundschullehramt sind:
- Die alte Aufteilung zweier Studienfächer mit einem Erstfach Grundschulpädagogik (90 Leistungspunkte), einem Zweitfach der Sekundarstufe (60 LP) und Erziehungswissenschaft (30 LP) wurde aufgelöst zugunsten einer neuen Struktur mit drei gleichberechtigten grundschulbezogenen Fächern, die ergänzt werden durch Studienanteile in den Bildungswissenschaften, Sprachbildung und Inklusion.
- Als Pflichtfächer neu festgelegt sind Deutsch und Mathematik, hinzu kommt ein weiteres Fach der Grundschule (Sport, Englisch, Französisch, Musik, Kunst, Sachunterricht mit Schwerpunkt Naturwissenschaften, Sachunterricht mit Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften).
- Übergang vom grundschullehramtsbezogenen einjährigen zu einem zweijährigen Masterstudiengang
- Einführung des Praxissemesters
Inhaltlich sind die neuen fachbezogenen Qualifizierungsanteile für die inklusive Schule, die Stärkung der fachwissenschaftlichen Qualifizierung und der für alle Studienbestandteile obligatorische Grundschulbezug als zentrale Weiterentwicklung zu benennen.
Studienplatzausbau nicht zulasten der Qualität
Ziel der sechs Workshops der Fachtagung war es, einzelne Facetten der Reform näher zu betrachten. Exemplarisch skizziere ich die Erkenntnisse des Workshops »Wieviel Fachlichkeit braucht das Grundschullehramt?«, den Burkhard Priemer, Fachdidaktiker für Physik von der HU, leitete. Die Erhöhung der fachwissenschaftlichen Qualifizierungsanteile ist eine der markantesten Veränderungen und wurde von den Workshop-Teilnehmer*innen explizit befürwortet. Weiter fokussiert werden muss nach Ansicht der Teilnehmer*innen die Verknüpfung von fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Inhalten. Als Grundlage für Spaß am erkenntnisorientierten, experimentellen Unterrichten sei eine fundierte Ausbildung unerlässlich. Künftig müsse beobachtet und genau geprüft werden, ob diese fundierte Ausbildung anhand der neuen verpflichtenden, aber noch immer geringen Studienanteile überhaupt gelingen kann.
Zwei Jahre nach Beginn der Reform der Grundschullehrkräftebildung zeigt sich: Die neuen Rahmenbedingungen lassen eine qualitativ deutlich verbesserte Ausbildungssituation zu, schaffen einen hohen Grad an Vereinheitlichung über alle Lehrämter hinweg, überwinden eine Lehramtsausbildung zweiter Klasse, die sich künftig auch in der Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte niederschlägt.
Die Anwesenden waren sich einig, dass die bisherigen Etappen der Umsetzung des neuen LBiG einen großen Erfolg darstellen, die Fachtagung selbst den produktiven Austausch zur (Grundschul-)Lehrkräftebildung unter dem Dach der Bildungsgewerkschaft möglich gemacht habe und nur der Auftakt zu einer Reihe ähnlich konzipierter Tagungen sein solle.
Bei der abschließenden Podiumsdiskussion setzte sich als Gesprächsthema zunehmend der in den Hochschulverträgen 2018-2022 festgeschriebene neuerliche Zuwachs im Lehramt – nun bezogen auf Absolvent*innen – durch. So konnte Detlef Pech den Zuhörenden plausibel darlegen, dass die Strukturen für die 2016 vereinbarte Erhöhung der Zahl der Studienplätze im Grundschullehramt noch nicht einmal in vollem Umfang aufgebaut seien. In diese laufende Ausbauphase platzt nun eine weitere. Vor allem die Studierenden befürchten dadurch Einbußen in der Studienqualität.
Obligatorische Voraussetzung für gute Studienbedingungen sind gute Arbeitsbedingungen an den Universitäten. Erfolgreiches Studieren kann nicht in überbuchten Seminaren und baufälligen Lehrraumgebäuden, gute Betreuung durch Mentor*innen kann nur nach Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen im Praxissemester und Referendariat gelingen. Die GEW BERLIN wird die Umsetzung des LBiG weiter kritisch begleiten, wird neue Zuwächse bei den Studienplätzen nicht unter Hinnahme von Qualitätseinbußen zulassen und die besonderen Bedingungen der Mentor*innen und Referendar*innen auch zukünftig immer und immer wieder thematisieren.