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Protestaktion am 24.11.

FAIRbeamtung nur mit echtem Nachteilsausgleich

Wir sagen: 250 Euro sind weit entfernt von einem echten Nettodifferenzausgleich und ein blanker Hohn für alle, die seit Jahrzehnten die Berliner Schule stemmen, aber jetzt nicht verbeamtet werden können!

Die GEW BERLIN kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf zur Lehrkräfte-Verbeamtung als ungerecht. Der Entwurf lässt tausende Lehrkräfte, die die Berliner Schule seit vielen Jahren am Laufen halten, außen vor. Der Gesetzentwurf enthält keinen Nachteilsausgleich für diejenigen Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können oder wollen – obwohl ein solcher Nachteilsausgleich im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Nun will die rot-grün-rote Koalition im parlamentarischen Verfahren eine „Lösung“ für den Nachteilsausgleich finden. Anstatt dass der Senat die einzig rechtssichere Variante über den Tarifvertrag wählt, sollen die Abgeordneten nun über eine wacklige Konstruktion einen Weg finden, den Nachteil auszugleichen. Das wird mit den genannten Beträgen nicht gelingen und ist ein blanker Hohn für alle, die seit Jahrzehnten die Berliner Schule stemmen, aber jetzt wegen der Altersgrenze oder aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können

Die GEW BERLIN hat schon seit 2013 vorgeschlagen, die Regelung im § 16 Abs. 5 TV-L zu nutzen. Im bestehenden Tarifvertrag besteht die Möglichkeit der Vorweggewährung von Erfahrungsstufen sowie der Zahlung von Zulagen auf die Endstufe von aktuell bis 900 Euro. Diese einzig rechtssichere Lösung würde die Möglichkeit bieten, die Verbeamtung fair umzusetzen.

Mit dem Wegfall der übertariflichen Zulage für angestellte Lehrkräfte wird die Attraktivität des Landes Berlin für Lehrkräfte weiter sinken. Es ist ein Treppenwitz, dass mit der Verbeamtung der einen Gruppe das Einstiegsgehalt für andere um teilweise über 1.400 Euro sinkt. Berlin verliert somit einen Vorteil im Werben um diese Lehrkräfte

Der Senat wolle sich offenkundig bei seinem Arbeitgeberverband nicht durchsetzen und schiebe das Problem den Abgeordneten zu.

Der Verbeamtungsentwurf lasse diverse Lehrkräfte außen vor, die seit vielen Jahren Unterricht erteilen. So ist die Verbeamtung nicht für Lehrer*innen für Fachpraxis, Pädagogische Unterrichtshilfen, Horterzieher*innen oder Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung vorgesehen.

Hier hätten Laufbahnen geschaffen oder wieder geöffnet werden müssen. Die Mehrklassengesellschaft in der Schule wird so verstetigt und wird sich negativ auf die Motivation auswirken.