Queer Denken
Freiwillig reicht nicht
Immer noch hängt es von einzelnen engagierten Lehrkräften und Schulleitungen ab, ob und wie sexuelle Vielfalt unterrichtet und gelebt wird.
Der Rahmenlehrplan für Unterricht und Erziehung in der Berliner Schule unterstreicht schon seit dem Jahr 2001, dass »offen homosexuell lebende Lehrkräfte und deren Akzeptanz im Kollegium […] zu einer schulischen Atmosphäre bei[tragen], die die sexuelle Identitätsentwicklung von Schüler*innen erleichtert« und betont damit deren Vorbildcharakter. Dennoch gehören offen queere Pädagog*innen fast 20 Jahre später noch immer nicht selbstverständlich zum Schulalltag.
In einer Befragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2017 gaben nur etwa elf Prozent der befragten queeren Lehrkräfte an, dass »mehr oder weniger alle« Schüler*innen wüssten, dass sie queer leben. Knapp ein Viertel gab an, dass dies zumindest ein Teil der Schüler*innen wüsste. Die Mehrheit der befragten Lehrkräfte verheimlicht ihre geschlechtliche Identität und/oder sexuelle Orientierung vor den Schüler*innen. Als häufigste Gründe für diese Entscheidung nannten sie unter anderem Unsicherheit, Angst vor Stigmatisierung und Respektverlust.
Aktuelle Zahlen zur Situation von queeren Schüler*innen gibt es derzeit nicht. Die letzten Daten für Berlin stammen aus dem Jahr 1999. Zwar hat die Senatsbildungsverwaltung vor drei Jahren eine entsprechende Befragung von Lehrkräften in Auftrag gegeben, eine Veröffentlichung der Ergebnisse steht aber noch aus. In einer Befragung des Deutschen Jugendinstitutes aus dem Jahr 2015 gab fast die Hälfte der befragten Jugendlichen an, in der Vergangenheit Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität im Bildungs- oder Arbeitskontext erlebt zu haben.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen stellt sich die Frage, warum sich für queere Pädagog*innen wie auch queere Schüler*innen offenbar so wenig getan hat, in einer Zeit, in der die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet worden ist, in der in der Bundesrepublik nach §175 Strafgesetzbuch verurteilte schwule Männer rehabilitiert worden sind und in der ein dritter Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht eingeführt worden ist.
Eine Antwort auf diese Frage lässt sich vermutlich am besten finden, wenn man sich die Situation an konkreten Beispielen ansieht: Als ich vor sechs Jahren an eine Sport-Eliteschule in Köpenick versetzt werden sollte, fragte mich die Schulleiterin beim Kennenlerngespräch, ob »wir die Sache soft angehen« könnten. Vor allem die Fußballer brächten doch so viel Homophobie aus dem Stadion mit. Wenig später kam es in einer Chemiestunde dazu, dass genau diese Schüler ganz viele Fragen von sich aus zum Thema Homosexualität, Coming out und so weiter stellten, die ich ihnen beantwortete. Dem Klassenlehrer berichteten sie anschließend ganz begeistert von dieser Unterrichtsstunde. Vor einiger Zeit traf ich zufällig eine Mutter eines Schülers aus einer anderen Fußballer-Klasse, die sich bei mir dafür bedankte, dass ich so offen mit meinem Schwulsein umgegangen sei. Als ich dann drei Jahre später an eine Gemeinschaftsschule in Kreuzberg versetzt wurde, war ich wieder meines Wissens nach der einzige, offen schwul lebende Lehrer. Eine Kollegin warnte mich noch: »Oute dich nicht! Ein anderer Kollege wurde so stark von den Schüler*innen gemobbt, dass er die Schule verlassen musste.« Ich outete mich natürlich trotzdem. Dabei machte ich überwiegend positive Erfahrungen mit den Schüler*innen, die ich selbst unterrichtete. Bis heute bedanken sich immer wieder Schüler*innen bei mir dafür, dass ich mein Schwulsein nicht verstecke. Allerdings beleidigte mich ein Schüler gleich zu Beginn meiner Tätigkeit an der Schule so heftig, dass die Schulleitung gemeinsam mit mir Strafanzeige gestellt hat. Zudem wurde er als Ordnungsmaßnahme von der Schulaufsicht an eine andere Schule versetzt.
Meine »schwule« Lehrerbiografie zeigt relativ deutlich, dass Outing im schulischen Rahmen immer noch großen Mut erfordert, die überwiegende Mehrheit der Schüler*innen aber sehr positiv und offen darauf reagiert. Außerdem ist die persönlich und öffentlich versicherte Unterstützung der Schulleitung eine ganz wichtige Stütze für offen queere Lehrkräfte an Schulen und trägt maßgeblich zu ihrer Akzeptanz bei. Leider hängt die Unterstützung queerer Lehrkräfte durch die Schulleitung maßgeblich von deren persönlicher Haltung ab. Ähnliche Schlussfolgerungen können für die Situation von queeren Schüler*innen gezogen werden. Ob queere Themen expliziter wie auch impliziter und damit selbstverständlicher Bestandteil der Unterrichtsinhalte sind, hängt vom Engagement einzelner Lehrkräfte ab. Von ihnen, aber auch von den Schulleitungen hängt es auch ab, ob queere Identitäten und Lebensweisen Teil der in der Schule gelebten und positiv besetzten Vielfalt sind.
Das Schulgesetz für das Land Berlin in §2 legt inzwischen fest, dass alle Schüler*innen ein Recht auf diskriminierungsfreie Bildung und Erziehung unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung haben. Auch der aktuelle Rahmenlehrplan regelt in Teil B hinsichtlich der übergreifenden Themen, dass Akzeptanz von Vielfalt ein wesentliches Bildungs- und Erziehungsziel in allen Unterrichtsfächern darstellt. Aber in fast allen Unterrichtsfächern fehlt es an verbindlichen Vorgaben zu den entsprechenden Inhalten. Der Handlungsrahmen Schulqualität berücksichtigt die Dimension sexuelle und geschlechtliche Vielfalt nicht obligatorisch. In den Modulen des Vorbereitungsdienstes ist die Behandlung nur fakultativ festgelegt, wenige Seminarleiter*innen bieten freiwillig zu belegende Wahlbausteine dazu an. Auch für die Ausbildung in den Fachseminaren gibt es so gut wie keine verbindlichen Vorgaben diesbezüglich. Der Orientierungs- und Handlungsrahmen »Sexualerziehung/Bildung zu sexueller Selbstbestimmung« als Nachfolger für den Rahmenlehrplan zur Sexualerziehung aus dem Jahr 2001 ist seit mehr als vier Jahren Bearbeitungszeit immer noch nicht veröffentlicht.
Die Bildungsverwaltung und Bildungspolitik sollten das Recht auf diskriminierungsfreie Bildung und Erziehung für queere Schüler*innen, aber auch das Recht auf einen diskriminierungsfreien Arbeitsplatz für queere Pädagog*innen nicht nur fordern, sondern müssen auch dessen Umsetzung sicherstellen. Dies kann nur dann funktionieren, wenn die dafür notwendigen Schritte nicht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhen. Eine möglichst diskriminierungsfreie Schule darf nicht überwiegend vom Mut und dem Engagement einzelner Lehrkräfte und Schulleitungen abhängen, sondern ist eine Aufgabe, der sich alle an Unterricht und Erziehung Beteiligte zu stellen haben.
queer Heute bezeichnen sich viele Menschen als queer, die in ihrer sexuellen Orientierung und/oder ihrer Geschlechtsidentität von der Norm abweichen und sich nicht in die vorgegebenen Schubladen – wie Mann oder Frau, heterosexuell oder homosexuell – einordnen wollen oder
können.
Material Die Handreichung »Diversität im Klassenzimmer: Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Schule und Unterricht« gibt einen Überblick über Begriffe, Rahmenbedingungen und pädagogische Richtlinien und zeigt, wie die Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Schule und Unterricht gefördert werden kann.
AG Schwule Lehrer Die Kollegen der AG Schwule Lehrer in der GEW Berlin treffen sich während der Schulzeit alle 14 Tage mit um die 20 Kollegen. Wir freuen uns jederzeit über weitere Kollegen, die mitmachen wollen. www.schwulelehrer.de