Forderung nach realistischen Stellenschlüsseln in den Jugendämtern
Für eine gute Intervention braucht es das Vertrauen der Familien und Zeit
Berlin schiebt seit Jahren die Verantwortung von sich, wenn es um die Schaffung einer auskömmlichen Personalbemessung geht. Neuerdings erklärt uns die Senatsverwaltung, dass die Jugendämter gut aufgestellt sein. Die Realität ist eine andere!
Die Fachkräfte in den Regional Sozialpädagogischen Diensten müssen häufig unerwartete und riskante Aufgaben bewältigen. Das bedeutet für Sie ein hohes Maß an Flexibilität, zielorientierter Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit, Reflektions- und Konfliktfähigkeit und die Fähigkeit mit komplexen Situationen umgehen zu können.
In der jetzigen Situation verringert sich die organisierte Achtsamkeit, die kollegiale Beratung wird zurückgefahren, Fälle werden zwischen Tür und Angel besprochen, die eingesetzten Hilfen verlieren ihre Passgenauigkeit und die „Ist“-Situation wird nur oberflächlich erhoben. Die vorher genannte Situation führt dazu, dass die Fachkräfte die Jugendämter (RSD) verlassen, weil sie ihrer Motivation die Familie sozialpädagogisch begleiten zu wollen, nicht umsetzen können.
Das hat auch direkt Folgen auf die Arbeit der freien Jugendhilfe. Einerseits führt die Überlastung der Jugendämter dazu, dass die Träger der freien Jugendhilfe mitunter lange auf die notwendigen Zusagen zu Hilfemaßnahmen warten müssen, Finanzierungen ungeklärt sind unbedingt notwendige Hilfen ausbleiben. Auf der anderen Seite kämpft die Jugendhilfe ohnehin seit Jahren mit unrealistischen Stellenschlüsseln.
Stellenschlüssel müssen die realen personellen Tatsächlichkeiten sowie die Anforderungen der stationären und ambulanten Hilfen abbilden, um die bestehenden Leistungsverträge entsprechend der fachlichen und juristischen Maßgaben überhaupt erfüllen zu können.
Ohne eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Jugendämtern und bei den freien Trägern der Jugendhilfe, werden sich die Kolleg:innen zunehmend überlegen, ob diese Arbeit für sie richtige ist. So können keine der im RSD angesiedelten Aufgaben, noch der Kinderschutz fachlich angemessen begleitet werden.
bis Januar 2025 in Elternzeit