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Schule

Inhalte top, Beteiligung flop

Die Koalition hat kurz vor den Abgeordnetenhauswahlen Änderungen im Schulgesetz beschlossen. Die GEW BERLIN findet dort einige ihrer Anregungen umgesetzt, kritisiert aber die fehlende Beteiligung.

Afrikanisches Kind vor Tafel mit Muskeln
Foto: Adobe Stock

Das Verfahren zu den schulgesetzlichen Neuerungen ist nicht gut gelaufen. Die breite Beteiligung, die für solche Vorhaben üblich ist, war nicht möglich. Das lag im Wesentlichen daran, dass die Koalition kurz vor Ende der Legislaturperiode umfangreiche Änderungen am zuvor von der Senatsverwaltung eingebrachten Entwurf vorgenommen hat. Zu diesem Zeitpunkt war die Beteiligung von Landesschulbeirat (LSB), Schulleitungen, Verbänden und anderen schon abgeschlossen. Daran haben der LSB und auch die Schulleitungsverbände zu Recht Kritik geübt. Schulgesetzänderungen, die mehr Partizipation in den Schulen vorsehen, sind in einem nicht besonders partizipativen Verfahren entstanden. Ärgerlich ist natürlich auch, dass die Senatsverwaltung scheinbar auf die Bitte der rechtlichen Prüfung nicht reagiert hat. Es ist zu hoffen, dass bei zukünftigen Änderungen die schulischen Akteur*innen angemessen beteiligt werden.

Mit Blick auf die inhaltlichen Änderungen ist aus GEW-Perspektive viel Gutes zu erkennen. So sind insbesondere die Förderung von Mehrsprachigkeit, die Aufwertung der Jugendsozialarbeit an Schulen, des ganztägigen Lernens und der schulischen Gremien sowie die Regelungen zum Datenschutz zu begrüßen. Viele der Punkte entsprechen auch langjährigen GEW-Forderungen.

Die Regierungskoalition hat nun folgende Änderungen im Schulgesetz auf den Weg gebracht:

Förderung der Zwei- und Mehrsprachigkeit

Alle Schüler*innen, deren Erstsprache eine andere als Deutsch ist, sollen in Zukunft Angebote des ergänzenden Unterrichts in ihren Erstsprachen erhalten, zum Beispiel auch in schulübergreifenden Lerngruppen. Um die Angebote am Bedarf zu orientieren, sollen die Schulen bei der Aufnahme in die Schule die Sprachen der Schüler*innen erheben. Die Ausweitung des erstsprachlichen Unterrichts war von Seiten der GEW BERLIN und insbesondere auch vom Landesausschuss Migration und Diversity der GEW (LAMA) seit langem gefordert worden. Es war nun wirklich an der Zeit, dass die Mehrsprachigkeit der Berliner Kinder und ihrer Familien als grundsätzlich bereichernd angesehen wird und alle Sprachen hier die gleiche Wertschätzung erfahren. Die Förderung der Erstsprache(n) ist für Schüler*innen, die die deutsche Sprache noch nicht richtig beherrschen, von großer Bedeutung. Der Spracherwerb in der Zweitsprache gelingt deutlich besser, wenn die Erstsprache gut beherrscht wird. Es wird natürlich auch weiterhin Angebote zur Förderung der deutschen Sprachkenntnisse geben. Aber der Ansatz soll nun flächendeckend ein anderer, ein ganzheitlicher und nicht defizitgeprägter sein.

Eine Verbesserung ist auch, dass Schüler*innen, die mehrsprachig aufwachsen, die Anerkennung einer nichtdeutschen Erstsprache als zweite Fremdsprache beantragen können. Außerdem soll die diskriminierende Zuordnung »ndH« für nichtdeutsche Herkunftssprache wegfallen. Zusätzlich zu diesen Neuerungen ist angedacht, dass die Mehrsprachigkeitsförderung grundsätzlich allen Berliner Schüler*innen, also auch einsprachig aufwachsenden Kindern und Jugendlichen, angeboten werden kann. Das ist ein sehr progressiver Ansatz, der gut zu unserer international geprägten Stadt passt.

Der Vielfalt wird auch bei einer kleinen aber nicht unbedeutenden Änderung im Bildungsauftrag § 1 Rechnung getragen: Neben Antike, Christentum, Humanismus sowie die für die Entwicklung zum Humanismus, zur Freiheit und zur Demokratie wesentlichen gesellschaftlichen Bewegungen, sollen weitere Weltreligionen und Weltanschauungen in die Bildungsprozesse einbezogen werden.

Inwiefern die verpflichtende vorschulische Förderung der deutschen Sprachkenntnisse ihre Wirkung entfaltet, bleibt abzuwarten.

Sozialarbeit bleibt nicht mehr außen vor

Die schulbezogene Jugendsozialarbeit wurde nun als eigenständiger Bereich und fester Bestandteil der Schule aufgenommen. Die Inhalte, Ziele, Zielgruppen und Kooperationen sind explizit aufgeführt. Die Schulsozialarbeiter*innen sind nun außerdem stimmberechtigte Mitglieder (und nicht mehr nur beratende Mitglieder) der Gesamtkonferenz und Teil der erweiterten Schulleitung (§ 74). Dadurch erfährt die schulbezogene Jugendsozialarbeit eine deutliche Stärkung, die wir als GEW BERLIN ausdrücklich begrüßen. Die Schulsozialarbeit kann Schüler*innen und Pädagog*innen in vielen Situationen unterstützen und beraten. Die Koalition hat beschlossen, dass es an jeder Schule eine Stelle für die Jugendsozialarbeit geben soll. Das ist ein Fortschritt für die Berliner Schulen.

Mit der Aufnahme des Berliner Bildungsprogramms für die offene Ganztagsschule als Richtschnur für die Angebote ergänzender Förderung und Betreuung wird ein verbindlicher Rahmen gesetzt. Das ist grundsätzlich gut, aus Sicht der GEW BERLIN sind für die qualitätsvolle Umsetzung aber auch dringend personelle Verbesserungen nötig. Bedauerlich ist, dass nach wie vor die Aufgaben und Stellung der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schule nicht im Schulgesetz aufgeführt sind, obwohl dies für Lehrkräfte der Fall ist. Das sollte bald noch erfolgen.

Eine weitere Neuerung ist der Wegfall der Bedarfsprüfung für Schüler*innen der Jahrgangsstufen eins bis sechs an Grundschulen mit offenem Ganztag und an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt »Geistige Entwicklung«. Das ist sinnvoll, denn es kann in den meisten Fällen von einem Bedarf ausgegangen werden. Der Beantragungsaufwand entfällt. Die Kostenbeteiligung ab Jahrgangsstufe drei bleibt.

Stärkung der demokratischen Teilhabe

Im § 84 ist nun vorgesehen, dass Klassensprecher*innen bereits ab Jahrgangsstufe eins und nicht mehr wie zuvor erst ab Jahrgangsstufe drei gewählt werden. Neu ist auch, dass Schülersprecher*innen ab Jahrgangsstufe fünf als stimmberechtigte Mitglieder in die Schulkonferenz gewählt werden können. Zudem sind Schüler*innen ab Jahrgangsstufe fünf an weiterführenden Schulen stimmberechtigte Mitglieder der Gesamtschüler*innenvertretung (GSV). Zuvor konnten Schüler*innen der Jahrgangsstufen fünf und sechs nur beratende Mitglieder der Schulkonferenz und in der GSV sein. Das ermöglicht auch jüngeren Schüler*innen die Mitsprache und ist begrüßenswert. Letztendlich geht es in der Schule ja hauptsächlich um sie.

Ein weiteres Element ist die explizite Möglichkeit zur Einführung von Klassenräten im neuen § 84a. Geblieben ist der Passus, dass den Klassen oder Jahrgangsstufen innerhalb des Unterrichts mindestens eine Stunde je Schulmonat für die Beratung eigener Angelegenheiten (Klassenrat) zu gewähren ist. Darüber hinaus wird hier die Möglichkeit für die Schulkonferenz aufgeführt, Klassenräte bis zu einmal pro Schulwoche einzuführen. Auf Wunsch des Klassenrates sollen Schulleitung oder Lehrkräfte an einer Sitzung teilnehmen. Eine Verpflichtung und die Festlegung auf eine Stunde pro Woche, wie es zuvor im Entwurf der Koalition stand, sind nicht vorgesehen. Klassenräte sind sehr gut geeignet, demokratische Erfahrungen zu machen und Konflikte gemeinsam zu lösen. Aus Sicht der GEW BERLIN sollten alle Schulen für die Klassenräte grundsätzlich zusätzliche personelle Ressourcen erhalten, etwa eine zusätzliche Stunde pro Klasse, damit die Pädagog*innen die Durchführung verlässlich begleiten können.

Transparenz für Schul-Gremien

Die GEW BERLIN begrüßt auch den Auftrag an die Senatsverwaltung, eine Mustergeschäftsordnung für schulische Gremien anzufertigen. Gremienarbeit soll grundsätzlich auf Basis einer Geschäftsordnung erfolgen. Dies bringt hoffentlich für alle Beteiligten mehr Klarheit, zu Antragsfristen, Tagesordnung, Abstimmungen, Protokollen und Ähnlichem.

Für die Schulkonferenz gilt nun die Vorgabe, dem Gremium die planmäßige Verwendung der Mittel zur Kenntnis zu geben. Dies ist vor allem für jene Schulen eine Veränderung, die bisher nicht besonders transparent mit dem Schulbudget umgegangen sind. Neu ist im §77, dass die Gesamtkonferenz nun fünf stimmberechtigte Mitglieder in der Schulkonferenz, darunter mindestens eine Person aus dem Bereich ergänzende Förderung und Betreuung oder der Schulsozialarbeit, entsenden darf. Mit dieser Regelung wird die Drittelparität aufgehoben, was vom Landeselternausschuss kritisiert wird.

In Anbetracht der digitalen Möglichkeiten können Gremien von Schüler*innen und von Eltern nun mit der Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder beschließen, dass Sitzungen als Videokonferenz durchgeführt und Beschlüsse in einem elektronischen oder schriftlichen Verfahren gefasst werden. Für die Gremien der Pädagog*innen ist dies nicht vorgesehen, hier muss eine Mitbestimmung durch die Beschäftigtenvertretung erfolgen.

Auf- und Ausbau des Kinderschutzes

Die Vorgaben zur Erstellung von Kinderschutzkonzepten für die Institution Schule wurden aus dem Entwurf der Senatsverwaltung übernommen. Dass die Institution Schule eigene Schutzkonzepte erstellen soll, ist absolut begrüßenswert. Das Ziel ist, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch, Gewalt und Mobbing innerhalb der Schule zu schützen. Der knappe Zeitrahmen und Unklarheiten bei der Umsetzung sind aus Sicht der GEW BERLIN aber deutliche Kritikpunkte. So sollen alle Schulen die Konzepte bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 erstellen. Es entsteht ein enormer Zeitdruck, die Vorgaben umzusetzen. Als GEW BERLIN fordern wir hierfür personelle Ressourcen in den Schulen, mehr Zeit und längerfristige Unterstützung von Kinderschutzexpert*innen.

Endlich Regelungen zum Datenschutz

Im neuen §7 wird die Senatsbildungsverwaltung nun eindeutig als Verantwortliche für die schulischen IT-Fachverfahren und die Infrastruktur benannt. Sie soll eine Auflistung von an Schulen in Betracht kommenden digitalen Lehr- und Lernmitteln vornehmen und in Rücksprache mit den Schulen regelmäßig aktualisieren. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten wurden in § 64 Abs. 11 Präzisierungen vorgenommen. Regelungen hierzu waren längst überfällig. Für die Datenschutzprüfung von Lernplattformen, Lernsoftware und Ähnlichem muss nun zeitnah Personal und Expertise bei der Senatsverwaltung eingestellt werden und praktikable Verfahren entwickelt werden. Weiterhin müssen auf rechtlicher Ebene noch Details in einer Rechtsverordnung geregelt werden, so wie es im Beschluss steht.

Keine Änderung beim MSA

Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf der Senatsbildungsverwaltung werden die MSA-Prüfungen an den Gymnasien nicht verändert. Die Abschaffung der MSA-Prüfungen basierte auf einer Empfehlung der von Scheeres einberufenen Qualitätskommission. Diese war aber in der Koalition sehr umstritten, da teilweise eine Ungleichbehandlung der verschiedenen weiterführenden Schularten befürchtet wurde.

Einige Hürden hätten aus Sicht der GEW BERLIN vermieden werden können, wenn der Entwurf früher vorgelegt worden wäre und die Menschen aus der Schulpraxis beteiligt worden wären. Die neuen Regelungen müssen nun den Praxischeck bestehen. Manche offenen Baustellen, wie die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft oder die Frage zum MSA an den Gymnasien, müssen wohl von der nächsten Regierung bearbeitet werden.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Privat:  030 / 219993-46