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Schule

Keine Problemlösemaschine

Taschenrechner, das Internet oder Smartphones – technische Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben das Bildungssystem regelmäßig vor neue Herausforderungen gestellt. Nun sorgt eine KI-Anwendung für gespaltene Meinungen.

Foto: Adobe Stock

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst Teil unseres Alltags, auch wenn wir uns dessen nicht immer bewusst sind. Wenn uns Suchmaschinen Ergebnisse liefern, Sprachassistenten unsere Musikwünsche erfüllen oder Navigationssysteme uns helfen, Staus zu umfahren, steht letztlich immer eine KI dahinter.

Der Chatbot ChatGPT, der mittels KI Fragen beantworten kann, nimmt zunehmend Einzug in den Schulalltag, unter Schüler*innen hat er längst einen festen Platz. Es ist die Aufgabe und Pflicht von Schulen, junge Menschen auf die Lebenswirklichkeit vorzubereiten. Programme wie ChatGPT und andere werden den Unterricht und die Möglichkeiten, sich Wissen anzueignen, für Schüler*innen und Lehrkräfte radikal verändern. Insofern ist die Frage, ob sich Schule mit diesen neuen Technologien auseinandersetzen muss, beantwortet.

Neue Technologien sind nicht per se schlecht, der Umgang damit kann es aber sein. ChatGPT kann eine wertvolle Ergänzung in der Schule sein. Jedoch sollten sich Lehrkräfte der Gefahren bewusst sein und sicherstellen, dass sie und Ihre Schüler*innen sich kritisch mit den Informationen auseinandersetzen, die die KI-Anwendung auswirft. Lehrkräfte sollten ChatGPT unbedingt erst einmal selbst austesten, bevor die Anwendung im Unterricht eingesetzt wird. Es muss dabei auch berücksichtigt werden, dass sich die Ergebnisse von ChatGPT auf den Datenbestand von 2021 beziehen.

Lehrkräfte können in eigener Verantwortung einen Account bei OpenAI anlegen und diesen in der Klasse für Demonstrationszwecke benutzen. Sie können den Account auch ihren Schüler*innen zur Verfügung stellen. Die Schüler*innen müssen über 13 Jahre alt sein. Ein User-Account kann erst ab 18 Jahren erstellt werden. Es gibt jedoch keine verlässliche Altersprüfung. Die Server von ChatGPT stehen in den USA und unterliegen damit nicht der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demzufolge ist besondere Vorsicht bei sensiblen Daten geboten.

 

Nutzen für den Unterricht

 

Sowohl in der Vor- und Nachbereitung als auch im Unterricht selbst kann ChatGPT zahlreiche Vorteile und Zeitgewinne für Lehrkräfte und Schüler*innen bieten. Das Programm kann die Lehrkraft zunächst bei der Recherche und Ideenfindung zu Unterrichtsthemen, Aufgaben und Methoden unterstützen. Mithilfe des Programms lassen sich Lernmaterialien wie Arbeitsblätter oder Quizfragen zu spezifischen Themen leicht erstellen. Die KI kann gezielt binnendifferenzierende Aufgabenstellungen und Lernmaterialien anbieten, die auf den individuellen Kenntnisstand in verschiedenen Schwierigkeitsstufen und das Lerntempo der Schüler*innen zugeschnitten sind.

Im Unterricht kann die Software eine Unterstützung in Brainstorming-Prozessen sein und für die Sammlung von Themen, Argumenten und Beispielen eingesetzt werden. ChatGPT kann beim Sprachenlernen helfen, indem es als Übungspartner dient, mit dem man sich textbasiert unterhält. Es kann in jede Sprache übersetzen.

Die Lehrkraft kann auch dadurch entlastet werden, dass ChatGPT um Verbesserungsvorschläge von erbrachten Lernleistungen gebeten werden kann. ChatGPT sollte hier ergänzend, nicht aber als Ersatz für das Feedback von Lehrkräften verwendet werden. Es ist wichtig, dass Lernende Feedback von Menschen erhalten, um ihr Lernen und ihre Entwicklung zu fördern.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, die Software weniger als Problemlösemaschine zu betrachten, sondern vielmehr als eines von vielen möglichen Werkzeugen, die Schüler*innen auf ihrem eigenen Lernpfad unterstützen und begleiten können. Bei der Nutzung von ChatGPT und anderen KI-Tools müssen Schüler*innen verbindlich zur Kennzeichnung, beispielsweise durch Wasserzeichen, verpflichtet werden. Durch einen pädagogisch sinnvollen Einsatz von ChatGPT im Unterricht kann das Programm in die Bearbeitung einzelner Aufgaben integriert werden, ohne dass es zwangsläufig vollständige Lösungen generieren und den Schüler*innen die Arbeit abnehmen muss. So kann mit ChatGPT ein kritischer, reflektierter und kreativer Umgang mit Texten trainiert werden und Schüler*innen können Kompetenzen entwickeln, die im späteren Berufsleben entscheidend sein können.

 

Ungenaue, veraltete und falsche Informationen

 

Wichtig ist, dass die Ergebnisse der KI immer kritisch kontextualisiert werden, um Desinformation gezielt entgegenzutreten. Da ChatGPT aufgrund der Daten, mit denen es trainiert wurde, nicht selbst in der Lage ist, kritisch zu denken oder menschliche Vorurteile zu erkennen, kann er Informationen herausgeben, die ungenau, diskriminierend, unvollständig, veraltet oder im schlechtesten Fall sogar falsch sein können, dabei aber den Eindruck von Fakten erwecken. ChatGPT gibt seine Quellen nicht an und verstößt mit den generierten Texten in der Regel gegen das Urheberrecht.

Ein erfolgreicher Einsatz künstlicher Intelligenz in der Schule ist also kein Selbstläufer, sondern erfordert bestimmte Voraussetzungen. Jede Lehrkraft sollte die Möglichkeit, wenn nicht gar die Verpflichtung haben, sich für Einsatzmöglichkeiten von KI in ihren Fächern fortzubilden.

Damit Chancen und Risiken realistisch eingeschätzt werden können, müssen auch die gesellschaftlichen Auswirkungen von künstlicher Intelligenz thematisiert werden, wie beispielsweise eine weitere Machtkonzentration der großen Internetkonzerne Google, Apple, Facebook und Amazon; unmenschliche Arbeitsbedingungen in den Trainingszentren der KI; Infragestellung geistigen Eigentums, ganz zu schweigen von dem gigantischen Energieverbrauch der Rechenzentren.

Schulen sollten anders als bei der Einführung der Computer und des Internets von Beginn an die notwendigen Kompetenzen zum sachgerechten und kritischen Umgang mit KI in der Schule vermitteln. Dabei dürfen die Schulen aber nicht allein gelassen werden, sondern müssen sowohl bei einer zeitgemäßen technischen Ausstattung, Wartung und Betreuung als auch bei der notwendigen prozesshaften Fortbildung unterstützt werden. Acht Schulministerien haben noch vor der Sommerpause Empfehlungen zum Umgang mit KI und ChatGPT im Unterricht veröffentlicht. Berliner Lehrkräfte finden Unterstützung in der von SenBJF veröffentlichten Broschüre »Empfehlungen für den Umgang mit KI-Anwendungen am Beispiel von ChatGPT«.

Der Umgang mit KI sollte sich künftig als Aufgabe von Schulentwicklung in allen Fächern niederschlagen und durch regelmäßigen kollegialen Austausch befördert werden. Aufgrund der umfassenden gesellschaftlichen Auswirkungen von KI-Anwendungen müssen die Rahmenlehrpläne aller Fächer einer Überarbeitung unterzogen werden.

Aus Gewerkschaftssicht muss eine proaktive rechtliche und gesetzliche Regulierung beim Einsatz von KI umgesetzt werden. Dabei sind Transparenz, der Erhalt der digitalen Autonomie sowie die Entwicklung neuer verbindlicher ethischer Standards, um Desinformation vorzubeugen, unabdingbar. Eine internationale Regelung ist dringend nötig, weil die Gefahren, die von KI ausgehen, nicht an Ländergrenzen haltmachen.

 

Hier kann die Senatsbroschüre heruntergeladen werden: Broschüre

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46