bbz 11 / 2019
Kinder haben was zu sagen
Die Kinderrechte sichern Kindern und Jugendlichen das Recht auf freie Meinungsäußerung zu. Leider stellt es Schulen immer noch vor Herausforderungen, das Recht auf Mitbestimmung zu verwirklichen. Dabei könnte es so einfach sein
Die Schule ist neben der Familie der wichtigste Ort, an dem Kinder und Jugendliche ihr Recht auf Mitbestimmung verwirklichen können. Sie bilden die größte Gruppe und verbringen viele Stunden ihres Lebens dort. Werte, Verhaltensweisen und Einstellungen werden durch Schulerfahrungen geprägt. Umso wichtiger ist es, Schule als demokratischen Lern-ort zu gestalten und Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zu eröffnen, sich vielfältig in den Schulalltag einzubringen und das Schulleben mitzugestalten. In einer Online-Befragung des Berliner Instituts für Gesellschaftsforschung gaben allerdings nur vier Prozent der Lehrkräfte an, dass Demokratiebildung einen hohen Stellenwert in ihrem Schulalltag hat. Unterrichtsformate, die Demokratiebildung stützen, werden nur von 1,3 Prozent der Lehrkräfte umfassend eingesetzt. Dazu kommt, dass sich nur jede zweite Lehrkraft von ihren Schüler*innen Feedback eingeholt hat, in dem auch Kritik am Unterricht geübt werden durfte. Wen wundert’s, ist Demokratiebildung doch auch kein bedeutender Teil der Lehrkräfteausbildung im Studium oder dem Referendariat.
Kinder und Jugendliche müssen aber ernst genommen und als gleichberechtigte Parteien wahr-genom-men werden. Umfragen zeigen jedoch, dass das noch viel zu selten der Fall ist, zumindest aus Perspektive der Schüler*innen. Kinder und Jugendliche sehen laut des Kinderreports Deutschland 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes in fast allen Bereichen einen höheren Bedarf an Mitbestimmung als die Erwachsenen. Nur zwei Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben an, bei vielen Dingen in der Schule mitbestimmen zu können. Drei von vier Schüler*innen vertraten die Ansicht, nur bei sehr wenigen Dingen oder gar nicht mitbestimmen zu können. Denn die Mitbestimmung in der Schule beschränkt sich vielerorts auf die Wahlen von Klassen- und Schüler*innensprecher-*innen, die Klassenraumge-stal-tung und Ausflüge. Nur insgesamt zehn Prozent durften bei Themen wie Projektwochen, der Auswahl von Büchern oder der Gestaltung der Schulordnung mitbestimmen. Und das, obwohl Mitbestimmung von Schüler*innen eine gesetzliche Verpflichtung darstellt.
Mitbestimmung ist ein Muss
Die Berliner Schule verfolgt den im Berliner Schulgesetz festgeschriebenen gesellschaftlichen Auftrag, Persönlichkeiten heranzubilden, die »das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschen-würde, der Gleichstellung der Geschlechter und im Einklang mit Natur und Umwelt« gestalten. Die Schüler*innen sind laut Schulgesetz ihrem Alter entsprechend über die Unterrichtsplanung ihrer Lehrkräfte zu informieren und im Rahmen der geltenden Bestimmungen an der Gestaltung des Unterrichts und sonstiger schulischer Veranstaltungen zu beteiligen. In Fragen der Auswahl des Lehrstoffs, der Bildung von Schwerpunkten, der Reihenfolge einzelner Themen und der Anwendung bestimmter Unterrichtsformen ist den Schüler*innen Gelegenheit zu Vorschlägen und Aussprachen zu geben. Soweit Vorschläge keine Berücksichtigung finden, sind den Schüler*innen entsprechend dem Schulgesetz auch die Gründe dafür zu nennen. Schüler*innen sollen bei der Bildung von Kursen innerhalb von Unterrichtsfächern sowie vor der Einrichtung von freiwilligen Arbeits- und Interessengemeinschaften gehört und ihre Vorschläge unter Beachtung der Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung sowie der schulorganisatorischen Mög-lichkeiten berücksichtigt werden. Das Jugendhilfege-setz fordert dazu auf, die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen, sich zu »eigenverantwortlichen und ge-meinschaftsfähigen Persönlichkeiten« zu entwickeln. Denn die gelungene Partizipation von Kindern und Jugendlichen bietet große Chancen und sie wollen mitgestalten und mitreden. Ihr Schulalltag sieht leider anders aus. Fragt man Schüler*innen, wissen sie oft nicht, wer ihre Vertreter*innen sind oder welche Aufga-ben diese haben, noch, wo sie sich einbringen könnten.
Partizipation zulassen
Bislang, so scheint es, leisten Schulen also zu wenig, um die Entwicklung zur selbstbewussten demokratischen Persönlichkeit zu fördern. Politikunterricht allein reicht nicht, um die Fähigkeit und Bereitschaft zum demokratischen Handeln auszubilden. Junge Menschen müssen demokratische Erfahrungen sammeln können und erleben, dass sie etwas erreichen können. Eine Schule, die sich einer Erziehung zu einer demokratischen Haltung verpflichtet fühlt, ist nicht nur wissens-, sie ist vor allem kompetenzorientiert. Die Schule sollte entsprechende Chancen bieten, demo-kratisches Engagement zu ermöglichen und demokratische Kompetenzen zu entwickeln, denn demokratisches Handeln muss geübt werden. Demokratie kann man nicht lernen, man muss sie erleben. Demokratische Kompetenzen müssen deshalb handelnd eingeübt werden. Hier helfen zum Beispiel regelmäßige stattfindende Klassenräte. Dort können Kinder und Jugendliche ihre Interessen äußern, über diese diskutieren und verschiedene Abstimmungsmodi kennenlernen. Sie üben, sich gegenseitig zuzuhören und ihre eigene Meinung zu begründen. An vielen Gemeinschaftsschulen sind Klassenräte bereits implementiert und Teil der Schulkultur.
Kinder und Jugendliche könnten vielfältig in der Schule mitgestalten, zum Beispiel bei der Gestaltung von Räumen und Flächen, dem sozialen Miteinander in der Schule, der Beteiligung an der Schulprogramm-entwicklung, der Unterrichtsgestaltung, Unterrichts-bewertung und in den Schüler*innengremien. Schüler-*innen können Workshopangebote mit auswählen, bei der Planung fächerübergreifender Projekte oder bei Projektwochen miteinbezogen werden. Bei Ideenwerk-stätten können Schüler*innen das Schulleitbild entwickeln. Mediation, Konfliktlots*innen, Streitschlichter*innen und Antigewalt-Training kann Schüler*innen helfen, Probleme untereinander zunehmend selbst zu lösen.
Demokratie wagen
Schüler*innen, die gerne kommen und sich mit ihrer Schule identifizieren, machen weniger kaputt und übernehmen mehr Verantwortung. Sie können uns Lehrkräfte entlasten, in dem sie durch die Übernahme von Ämtern, wie zum Beispiel Streitschlichter*in, Verantwortung übernehmen. Überhaupt verbessert sich das Schüler-*innen-Lehr-kräfte-verhältnis, wenn sie sich demokratisch auf Augenhöhe begegnen. Und Unterricht, der Schüler*inneninteresse folgt, macht allen mehr Spaß.
Programme und Projekte, etwa der Deutsche Schul-preis, das Förderprogramm Demokratisch Handeln würdigen gute Praxis und ermöglichen einen Austausch über verschiedene Projekte und Partizipa-tionsformen. Schulen können sich so auch gegenseitig motivieren und nicht nur Schulen in schwierigen sozialen Umgebungen können an Selbstbewusstsein hinzugewinnen. Schüler*innen, denen herkömmliches Lernen und Unterricht nicht unbedingt liegen, können sich durch erfolgreiche Partizipation an Gremien und Projekten beweisen und Erfolge verbuchen. Schulen müssen sich der Verpflichtung, Schüler*innen mitwirken zu lassen, stärker bewusst werden und Maßnahmen ergreifen, Schüler*innen mitgestalten zu lassen und kreative demokratische Prozesse zuzulassen. Demokratiebildung muss in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften gestärkt werden. Es muss Teil der Lehrkräftebildung werden, wie Schu-len Demokratie leben und vermitteln können, damit eine demokratische Schulkultur nicht nur ein Lippen-bekenntnis bleibt. Statt Stunden von Demokratieberater*innen wegen Lehrkräftemangels zu streichen, sollte allen Schulen fachliche Unterstützung durch diese ermöglicht werden. Hier sollten Stellen geschaffen werden. Sinnvoll wäre es auch, Stellen für Projektinitator*innen zu schaffen, die die Schule im Stadtteil vernetzen und bei der Initiierung von Projektwochen, Festen, Eltern-arbeit, Projekt/Auslandsfahrten sowie Projektwochen unterstützend zur Hand gehen. Für so etwas bleibt aufgrund der hohen Arbeitsbelastung momentan kaum Zeit – obwohl sich vor allem hier demokratische Erlebnismöglichkeiten eröffnen würden.