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Wissenschaft

Lehraufträge an der Hochschule besser bezahlen!

Die GEW BERLIN begrüßt grundsätzlich die Anhebung der Mindestvergütungssätze. Positiv bewerten wir insbesondere, dass die Beteiligung an Prüfungen, die außerhalb der Lehrveranstaltungen stattfinden, besser vergütet werden soll.

Stellungnahme der GEW BERLIN zum Entwurf einer Anhebung der Mindestvergütungssätze der Ausführungsvorschriften über die Vergütung von Lehraufträgen ab dem Wintersemester 2023/24 vom 24.07.2023

Aus unserer Sicht sind die Erhöhungen allerdings nicht geeignet, die finanziell prekäre Situation von Lehrbeauftragten zu entschärfen. Die einmalige Erhöhung der Mindestvergütung um 5% zum Wintersemester 2023/24 bleibt weit hinter der Preissteigerung der letzten Jahre zurück. Während die Vergütung dann innerhalb von zwei Jahren um 7,35% erhöht würde (Erhöhung zum WS 22/23 um 2,35%), beträgt die Inflation je nach Prognose für 2023 für den gleichen Zeitraum etwa 13%. Das wiegt umso schwerer, als Lehrbeauftragte von tariflichen Inflations- und Coronabonuszahlungen ausgeschlossen waren.

Weiterhin kritisieren wird, dass die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen nach wie vor nicht gesondert vergütet wird. Das Entgelt pro Lehrveranstaltungsstunde entspricht tatsächlich also nur einem Bruchteil des realen Stundenlohns. Insbesondere Modulabschlussprüfungen stellen weiterhin einen großen unvergüteten Mehraufwand dar. Auch die Betreuung digitaler Lehrinfrastruktur, wie beispielsweise der Moodle-Kurse, erfolgt unentgeltlich durch die Lehrbeauftragten.

Unsere Forderungen und Vorschläge:

  • Für eine angemessene Vergütung der Lehraufträge, die der aktuellen Teuerungsrate gerecht wird, fordern wir eine einmalige Erhöhung der Vergütung um mindestens 10% zum WS 2023/24.
  • Um einen Reallohnverlust innerhalb der Laufzeit zu verhindern, fordern wir, dass der folgende Passus unter Punkt 1 ergänzt wird: „Die Mindestvergütung ist ab dem Wintersemester 2024/25 jeweils um die Höhe der Inflation zu erhöhen, sollte diese 3,5% im Vergleich zum Vorjahr übersteigen.“
  • Modulabschlussprüfungen müssen entweder explizit in die Vergütung nach Punkt 2 aufgenommen werden oder durch eine Pauschale von 10% der Gesamtvergütung abgegolten werden.
  • Für die Betreuung der digitalen Infrastruktur ist eine Online-Pauschale von mindestens 10% der Gesamtvergütung anzusetzen.
  • Für Korrekturaufgaben während des Semesters ist ebenso eine Pauschale von mindestens 10% der Gesamtvergütung anzusetzen.
Kontakt
Matthias Jähne
Referent Vorstandsbereich Hochschulen und Lehrer*innenbildung
Telefon:  030 / 219993-59

Schwerpunkt Lehrkräftebildung
Beratung zu Referendariat, Berufseinstieg Schule, Quereinstieg und Lehrkräfte mit internationalen Lehramtsabschlüssen

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