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Sozial- und Erziehungsdienst

Erzieher*innen warten weiter auf ihr Geld

Schon viel zu lange warten die Kolleg*innen auf die erkämpfte Überleitung in die neuen Tabellen im Sozial- und Erziehungsdienst. Jetzt hat die Senatsverwaltung wenigstens einen Zeitplan vorgelegt und zugesagt, dass die Nachzahlung von Gehalt gesichert ist

Berlin, 26.02.2019 Warnstreik-Demonstration und Kundgebung der GEW von Beschäftigten des Landes Berlin in der kaufendenden Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder TV-L. Die Demonstration verlief vom Nordbahnhof zum Bebelplatz, wo eine gemeinsame Kundgebung mit ver.di stattfand.

Bereits zum 1. Januar 2020 sollte nach dem Tarifabschluss des TV-L 2019 die Überleitung der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes in die S-Tabelle erfolgen. Trotz wiederholter Aufforderung durch die GEW hat das Land Berlin diesen Teil des Tarifergebnisses aber bis heute noch nicht umgesetzt. Die Kolleg*innen warten mit zunehmender Empörung auf die Erhöhungen. Die Beteiligten, vor allem die Finanz- und die Senatsbildungsverwaltung schieben sich wie so oft gegenseitig die Schuld in die Schuhe. Zwar steht die Umsetzung nicht in Zweifel, aber bis heute war man personell und technisch schlicht nicht in der Lage, die fällige Gehaltserhöhung anzuweisen.

Auf Grund der durch die Pandemie in allen Bereichen entstanden schwierigen Arbeitssituation ist mit einer Umsetzung im Mai nun nicht mehr zu rechnen.  Spätestens im Juni müssten die Beschäftigten aber ihre Ansprüche schriftlich geltend machen, da diese gemäß § 37 TV-L innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit verfallen. Wir haben daher die Senatsverwaltungen aufgefordert, schriftlich darauf zu verzichten, sich auf die Anwendung dieser Ausschlussfrist zu berufen. Der Finanzsenator hat daraufhin eine Prüfung zugesagt und jetzt mit einem Rundschreiben erklärt, ungeachtet der besagten Ausschlussfrist die Ansprüche bis zum 30. September 2020 zu erfüllen. Da der Finanzsenator das den anderen Verwaltungen und Dienststellen aber nicht direkt anweisen kann, ist der Verzicht als Bitte formuliert.

Die Senatsbildungsverwaltung hat nun einen Zeitplan für die Umsetzung vorgelegt und den Verzicht auf die Berufung der Ausschlussfrist bis zum 30. September 2020 erklärt (zum Schreiben geht es hier). Damit ist es vorerst nicht notwendig, seine Ansprüche geltend zu machen.