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Fragen und Antworten

Eure Fragen - unsere Antworten zur gemeinsamen Erklärung mit dem Finanzsenator

Fragen und Antworten zur gemeinsamen Erklärung von SenFin und GEW BERLIN

Die Einigung mit dem Finanzsenator ist ganz klar nur ein Zwischenschritt; erreicht haben wir noch lange nicht genug. Allerdings geht diese politische Erklärung von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen weit über alles hinaus, was es je an Zugeständnissen des Berliner Senats gab. Besonders die Gleichstellung der Grundschullehrkräfte ist ein Erfolg, für den wir lange gekämpft haben. Diese Gelegenheit konnten wir uns nicht nehmen lassen.

Der Finanzsenator hat uns die vereinbarten Punkte schriftlich zugesichert. Er und sein Haus stehen für die gesamte SPD. Wir gehen davon aus, dass diese in einer zukünftigen Koalition beteiligt sein wird. Eine rechtlich noch verbindlichere Vereinbarung wäre natürlich wünschenswert gewesen, war aber so kurz vor der Wahl nicht durchsetzbar und wäre auch mit einem einwöchigen Streik nicht zu realisieren gewesen.

In die EG13 kommen alle Lehrkräfte sofort, die die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz vom 7. Februar 2014 haben. Alle anderen Grundschullehrkräfte werden nach einer entsprechenden Fort-/Weiterbildungsmaßnahme ebenfalls zeitnah die Entgeltgruppe 13 erhalten. Die SPD wollte ausschließlich die neuen Grundschullehrkräfte ab 2018 in die EG 13 eingruppieren. Wir haben gegenüber dem Senator darauf bestanden, dass das künftig für alle Lehrkräfte in Berlin gilt. Berlin wäre somit das erste Land, in dem Grundschullehrkräfte bezahlt werden wie Lehrkräfte an Sekundarschulen und Gymnasien.

Das Angebot des Finanzsenators sah eine höhere Eingruppierung ab Februar 2018 nur für diejenigen Lehrkräfte vor, die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildet wurden. Unsere Forderung war, alle in die EG 13 einzugruppieren. Das Ergebnis ist ein Kompromiss. Wir konnten die Forderung nur durchsetzen, weil wir die Bedingung der Fort- und Weiterbildung akzeptiert haben. Wir können verstehen, dass es für Unmut sorgt, dass die erfahrenen Grundschul-KollegInnen Fortbildungen absolvieren müssen, während zum Beispiel StudienrätInnen an Grundschulen umstandslos die EG 13 erhalten. Aber diese Fortbildung ist hoffentlich die letzte Ungerechtigkeit in einer langen Reihe von Ungerechtigkeiten gegenüber Grundschullehrkräften. In Zukunft werden in Berlin Grundschullehrkräfte bezahlt wie Lehrkräfte an Gymnasien. Der Unterschied zwischen der bisherigen Eingruppierung in der EG 11 und der zukünftigen EG 13 sind zurzeit über 500 Euro monatlich. Diesen Erfolg haben wir gemeinsam erkämpft!

Wir haben bereits erste Gespräche geführt und werden in den nächsten Tagen weitere führen. Dabei sind wir uns mit beiden SenatorInnen einig, dass die Fortbildungen zeitnah und niederschwellig durchgeführt werden müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass Berufserfahrung berücksichtigt und bereits absolvierte Fortbildungen anerkannt werden. Nicht zuletzt werden wir als GEW-PersonalrätInnen im Hauptpersonalrat in der Mitbestimmung dafür sorgen, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Übrigens: Die Fortbildungsregelung wird auch für verbeamtete Grundschullehrkräfte gelten.

Bei den Lehrkräften in der Endstufe von EG 13 sind wir heute weiter als je zuvor. Erstmals hat uns der Finanzsenator zugesichert, mit der GEW BERLIN über Alternativen für ErfüllerInnen und NichterfüllerInnen, die bereits in der Endstufe ihrer Entgeltgruppe sind, zu verhandeln. Dies, und dass er das Thema in die Koalitionsverhandlungen einbringt, war unsere Voraussetzung für die Absage des Streiks. Damit haben wir die Tarifauseinandersetzung aber keinesfalls beendet. Wir sind nicht in der Friedenspflicht, sondern können direkt nach den Koalitionsverhandlungen weiter streiken, wenn das Ergebnis keine wesentlichen Verbesserungen für alle KollegInnen beinhaltet.

Die Zulage zur Stufe 5 in der EG 13 wird es für alle LaufbahnbewerberInnen weiter geben. Das ist ein bundesweit einzigartiger kräftiger Zuschlag auf das Entgelt. Auch wenn uns ein anderes Modell lieber gewesen wäre, bleibt dieser Erfolg auf der Habenseite.

Der Geschäftsführende Landesvorstand (GLV) hatte vor den Ferien den Streikbeschluss gefasst und nur er konnte ihn auch wieder zurücknehmen. Die Entscheidung den Streik abzusagen ist keinem im GLV leicht gefallen. Das Angebot stand am 29. August fest und war an die Bedingung der Streikabsage geknüpft. Für eine Mitgliederbefragung oder eine Empfehlung der Tarifkommission fehlte schlicht die Zeit. Eine Entscheidung, wie es in der Tarifauseinandersetzung weiter geht, ist damit noch nicht gefallen. Diese Entscheidung wird erst nach den Koalitionsverhandlungen fallen können. Bevor es dazu kommt, werden wir erneut tarifpolitische Konferenzen durchführen und diese Ergebnisse dann in der Tarifkommission beraten. Erst dann wird der GLV eine Entscheidung treffen.

Es ist uns gelungen, gegenüber der Senatsfinanzverwaltung die Vorweggewährung einer Erfahrungsstufe für alle Lehrkräfte durchzusetzen, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vorliegen, und zwar ab dem Schuljahr 2017/18. Das ist ein wichtiger Erfolg! Durch die Anhebung der Grundschullehrkräfte in die EG 13 wird zudem die Eingruppierung der QuereinsteigerInnen an Grundschulen ebenso verbessert, weil sich die Bezugsgröße positiv verändert. Leider ist es uns nicht gelungen, die Gleichbehandlung von Lehrkräften ohne volle LehrerInnenausbildung durchzusetzen, wenn sie mindestens zwei Jahre die entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben. Ergebnisse von Tarifverhandlungen sind immer Kompromisse. Wir werden das Thema der Eingruppierung der Lehrkräfte ohne volle LehrerInnenausbildung aber nicht aus den Augen verlieren.

Für die FachpraxiskollegInnen ist in der Regelung weniger drin, als wir uns erhofft hatten. Die Finanzverwaltung hat es zum Ausschlusskriterium erklärt, über Eingruppierungsregelungen zu verhandeln, die dem mit dem Beamtenbund (dbb) abgeschlossenen Tarifvertrag völlig widersprochen hätten. Das haben wir also nach wie vor dem dbb zu verdanken. Wir sehen trotzdem weiterhin zwei Möglichkeiten hier etwas zu bewegen. Erstens werden wir das Thema bundesweit wieder auf den Tisch bringen und fordern, dass es keine Eingruppierung von Lehrkräften unterhalb der EG 10 geben darf. Zweitens klagt der Hauptpersonalrat weiter vor dem Oberverwaltungsgericht seine Mitbestimmung an dem Tarifvertrag des dbb ein. Sollte uns das gelingen, wird die Eingruppierung der Lehrkräfte für Fachpraxis und der pädagogischen Unterrichtshilfen ein zentraler Punkt sein. Darüber hinaus profitieren von der vereinbarten Erklärung, sogenannten NichterfüllerInnen eine Stufe vorweg zu gewähren, natürlich auch die Lehrkräfte für Fachpraxis und die pädagogischen Unterrichtshilfen.

Diese Ziele verfolgen wir natürlich weiter. Nur leider dürfen wir dafür nach geltender Rechtslage nicht streiken. Dafür müssen wir mit anderen Mitteln, auf der politischen Ebene, in den Personalvertretungen, über die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und so weiter kämpfen.

Wir werden den Parteien und insbesondere auch den Berliner Eltern klar sagen, was wir vom künftigen Senat erwarten – unter Bezugnahme auf diese Vereinbarung, Punkt für Punkt. Wir werden klarmachen, dass wir diesen Streik nur abgesagt haben, in der Erwartung substantieller Verbesserungen und dass wir ihn nach Zustandekommen der Koalition jederzeit wieder aufnehmen können. Dies werden wir dem künftigen Senat deutlich zu verstehen geben.