Zum Inhalt springen

Besoldungsrecht

Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung für Beamtinnen und Beamte

Das Gesetz zur Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung für Beamt*innen (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 72. Jahrgang Nr.16 vom 28.Juni 2016) ist in Kraft getreten.

Danach ist rückwirkend zum 01.01.2016 Beamt*innen, die das 25-,40- oder 50-jährige Dienstjubiläum erreichen bzw. erreicht haben, eine Dankesurkunde auszuhändigen und eine Jubiläumszuwendung zu zahlen. Diese beträgt bei einer Dienstzeit von

  • von 25 Jahren 350 Euro,
  • von 40 Jahren 450 Euro
  • von 50 Jahren 550 Euro.

Die Dankesurkunde soll am Jubiläumstag – wenn dieser auf einen arbeitsfreien Tag fällt, am nächstfolgenden, nicht arbeitsfreien Tag – ausgehändigt werden. Die Aushändigung soll in einem dem Ereignis angemessenen Rahmen erfolgen. Es wird empfohlen, den Beamt*innen anlässlich ihrer Dienstjubiläen am Tag der Danksagung nach der Aushändigung der Dankesurkunde für den Rest dieses Tages Dienstbefreiung zu gewähren, sofern es die dienstlichen Verhältnisse zulassen.

Der nunmehr veränderte § 75a Landesbeamtengesetz (LBG) enthält auch die Bedingungen, die dazu führen, dass die Aushändigung der Dankesurkunde und die Zahlung der Jubiläumszuwendung zurückgestellt werden bzw. entfallen.

Die Absätze 1 und 2 LBG regeln abschließend, welche Zeiten für das Dienstjubiläum als Dienstzeit zu berücksichtigen sind. Damit verändert sich gegebenenfalls für Beamt*innen das nach früheren Regelungen festgesetzte Jubiläumsdienstalter.

Die Personalstelle hat in einem im Intranet veröffentlichten Schreiben darauf hingewiesen, dass mit der Wiedereinführung der Jubiläumszuwendungen für alle Beamt*innen eine einzelfallbezogene Neuberechnung des Jubiläumsdienstzeit vorgenommen wird und bittet dringend von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.