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Recht & Tarif/Gewerkschaft

»Nicht ohne meinen Anwalt!«

Mit Michael Tscherch ist der langjährige Anwalt der GEW BERLIN verstorben.

Foto: privat

Nicht ohne meinen Anwalt!« sagte eine junge Kollegin, die zum ersten Mal in ihrem Leben als eine von etwa 1000 Kläger*innen vor einem Arbeitsrichter saß, der im Viertelstundentakt über die vom GEW Rechtsschutz koordinierten Entfristungsklagen entscheiden sollte. Der Rechtsvertreter der Senatsverwaltung zog die Prozessakten auf einer Sackkarre durch die Flure des Arbeitsgerichtes und drängte auf schnellen Beginn, obwohl der Anwalt der Kollegin, Michael Tscherch, noch in einem Parallel-verfahren im Nebenraum festsaß. Wenige Tage zuvor hatte Michael Tscherch allen in einer Kläger*innenvollversammlung der GEW BERLIN eingebläut, sich nicht überreden zu lassen, doch schon mal anzufangen, wenn er noch nicht da ist.

Michael kannte wahrscheinlich mehr GEW Mitglieder als jede*r Vorsitzende oder jedes Personalratsmitglied. Tausende hat er im Laufe seiner Tätigkeit vor den Gerichten erfolgreich vertreten. Es gibt kaum einen Personalrat, dessen Feststellungsverfahren bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts er nicht vor den Verwaltungsgerichten bis zum Bundesverwaltungsgericht vertreten hat. Er hat GEW Mitglieder, die von Berufsverboten betroffen waren, aber auch die, die wegen der Unvereinbarkeitsbeschlüsse des DGB durch den Bundesvorstand der GEW aus der GEW BERLIN ausgeschlossen worden waren, vor Gericht vertreten. Er hat viele GEW Funktionär*innen und unzählige Beamt*innen, die sich an Streiks beteiligten oder zu diesen aufgerufen haben, in Disziplinarverfahren, in denen es durchaus auch um die berufliche Existenz ging, vor Gericht rausgehauen. Michael war der Anwalt der GEW BERLIN und die GEW BERLIN war »seine« Gewerkschaft. Er hat die GEW intensiv beraten, als 1992 zum ersten Mal eine koalitionsrechtliche Vereinbarung mit dem Schulsenator abgeschlossen wurde.

Bis 1998 folgten weitere sechs. Es ging darin wesentlich darum, Kündigungen im Ostteil der Stadt zu verhindern und gleichzeitig die hohe Zahl von Fristverträgler*innen im Westteil der Stadt vor Arbeitsplatzverlust zu schützen. Dazu wurden attraktive Teilzeitbedingungen wie freie Tage und Umsetzungsschutz vereinbart. Parallel dazu – und vorsorglich – hat Michael aber gemeinsam mit den GEW Personalräten und den zuständigen Vorstandsmitgliedern der GEW BERLIN dafür gesorgt, dass im Zweifelsfall die Interessen der »Fristies« auch mit juristischen Mitteln geschützt werden konnten. Michael riet der GEW, schon mit Abschluss der ersten Vereinbarung eine systematische Kartei über die in der Berliner Schule bestehenden Fristverträge und deren tragende Merkmale – zum Beispiel Befristungsgründe – aufzubauen, bis die GEW von allen betroffenen Mitgliedern einen lückenlosen Überblick über die Kettenfristverträge der letzten Jahre hatte. 1996 gaben die Kolleg*innen auf der Grundlage des im Mai geschlossenen Vertrages zwischen einer und drei Unterrichtsstunden ab, um die Weiterbeschäftigung der »Fristies« zu sichern. Damit konnten aber nur 300 Kolleg*innen weiterbeschäftigt werden, der Rest – knapp 1000 – sollte gehen. Fast alle waren GEW Mitglieder. Mit maßgeblicher Unterstützung von Michael Tscherch wurden innerhalb von drei Wochen nach Schuljahresbeginn die Klagen in allen Fällen beim Arbeitsgericht eingereicht. Allein 330 der Klagen hat Michael davon vertreten. Seine brillante juristische Argumentation gestützt auf die umfangreichen Dokumentationen über die Befristungsgründe waren erfolgreich. Die Senatsverwaltung allerdings gab nicht nach. Bei mehr als der Hälfte wurde das Landesarbeitsgericht angerufen, alle anderen wurden durch das Gericht ruhend gestellt. In einer Urteilsbegründung hieß es, das Vorgehen der Senatsverwaltung verstoße »gegen das Rechtsempfinden jedes billig und gerecht denkenden Menschen«.

Dies hielt die Senatsverwaltung nicht davon ab, auch noch vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen – diese Fälle hat die GEW fast alle Michael übertragen. Auch beim BAG, wo er sich mit allen möglichen juristischen Winkelzügen der Verwaltung herumschlagen musste, obsiegte er und erst als das BAG bei der Senatsverwaltung nachfragen ließ, wie oft die Urteilsbegründung noch kopiert werden müsse, gab es ein Einlenken. In dieser Zeit fanden viele Versammlungen mit den Fristverträgler*innen statt. Michael war meist dabei – und in seinem Element. Auch wenn es nicht einfach war, 1000 Kläger*innen unter einen Hut zu bekommen, Michael konnte überzeugen. Seine Argumente waren dabei nicht nur juristischer Natur, sondern waren getragen vom gewerkschaftlichen Grundkonsens, dass man gemeinsam und solidarisch mehr erreicht, als wenn jede*r alleine versucht, für sich das Beste zu erreichen. Diese Grundüberzeugung hat ihn immer geprägt und diese haben wir mit ihm geteilt.

Michael Tscherch ist am 15. September 2021 nach langer, schwerer Krankheit gestorben. Wir haben einen solidarischen, kämpferischen, kenntnisreichen und geschichtsbewussten Freund verloren, den wir nicht vergessen werden.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46