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Standpunkt

Qualität der Kindertagesstätten im Blick

Die Abwärtsspirale, dass Kitas zu reinen Aufbewahrungsstätten werden, muss durch die Novelle des KiTa-Qualitätsgesetzes gestoppt werden. Wo bleibt der Doppel-Wumms für den Bildungsbereich?

Foto: Bertolt Prächt

Die Bundesregierung will das sogenannte »Gute-KiTa-Gesetz« novellieren und damit die Qualität der Kindertagesbetreuung verbessern. So hat das Bundeskabinett am 24. August 2022 den Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz will die Bundesregierung 2023 und 2024 vier Milliarden Euro in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren. Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder über 50 Prozent der Mittel in sieben Handlungsfelder investieren: Bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft--Kind--Schlüssel, Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften, Starke Leitung, Sprachliche Bildung, Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung sowie die Stärkung der Kindertagespflege. Als GEW begrüßen wir ausdrücklich, dass die Förderung durch den Bund fortgeführt wird. Dies ist ein wichtiges Signal, um die Kommunen bei ihren Aufgaben zu unterstützen und die konstante Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse sicherzustellen. Gleichzeitig fördert dies Familien und Erziehungsberechtigte bei der Vereinbarung von Familie und Beruf.

Seit Jahren setzt sich die GEW dafür ein, dass aus dem »Gute-KiTa-Gesetz« ein tatsächliches KiTa-Qualitätsgesetz wird. Es ist eine Notwendigkeit, dass eine progressive Qualitätsentwicklung in der frühen Bildung auf der Basis fachwissenschaftlicher und vergleichbarer Standards basiert. Vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels gilt es, diese sieben Maßnahmen zu priorisieren. Jedoch müssen die Handlungsfelder passgenauer beschrieben werden, damit wirksame Maßnahmen implementiert werden können. Bundesweit muss das Kita-System mit zusätzlichen Geldern stabilisiert werden. Der Status Quo ist nicht ausreichend. Schnellstens ist ein Signal des Aufbruchs erforderlich. Das brächte klare Perspektiven für die Fachkräfte und die Familien.

Die Abwärtsspirale, dass Kitas zu reinen Aufbewahrungsstätten der Kinder werden, muss durch dieses Gesetz gestoppt werden. Denn den pädagogischen Fachkräften in den Kitas gelingt es trotz unermüdlicher Anstrengungen kaum mehr, ihre pädagogische Arbeit qualitätsgerecht zum Wohl aller Kinder auszuüben und dabei konstruktiv und vielfaltssensibel mit den Familien zusammenzuarbeiten.

Dem jetzigen Entwurf gelingt es noch nicht, die Balance zwischen den gestiegenen Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte und den Institutionen der Kindertagesbetreuung sowie den Ressourcen im System herzustellen.

Deshalb muss sich Familienministerin Lisa Paus der Debatte stellen: Sind die Maßnahmen im Gesetzentwurf geeignet, um nachhaltig und zukunftsweisend eine Fachkräfte- und Qualitätsoffensive zu starten?

Aus unserer Sicht beinhaltet der veröffentlichte Entwurf hilfreiche Ansätze, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Jedoch können diese nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem echten Qualitätsgesetz sein.

Notwendig wären jetzt erhebliche Investitionen und mittelfristig eine kontinuierliche Erhöhung der Ressourcen für das System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Das erfordert Mut der handelnden Politiker*innen, denn ein Umsteuern zu Ungunsten anderer Politikfelder wäre erforderlich.

Alle Beteiligten müssen jetzt an einem Strang ziehen und das System mit Investitionen in Struktur und Personal stabilisieren.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46