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Gewerkschaft

So wie es ist, so wird es nicht bleiben

In den 1970er Jahren wandelte sich die GEW BERLIN und wurde aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund ausgeschlossen.

Foto: GEW BERLIN Zum neuen Vorstand der GEW BERLIN gehörten der Vorsitzende Gerhard Schmidt und die stellvertretende Vorsitzende Ulla Widmer-Rockstroh, 1977.

In unserer Serie zur Geschichte der GEW BERLIN schauen wir auf die 1970er Jahre, in denen sich die Gewerkschaft stark veränderte. Zwischen 1970 und 1980 sind die vorhandenen Lehrkräfte innerhalb weniger Jahre fast vollständig ausgeschieden und durch eine neue Generation ersetzt worden. Die Erfahrungen von damals wiederholen sich aktuell. Diese Einstellungspolitik führt nicht nur zu einem Mangel an Kontinuität in der Lehrkräfteversorgung, sie erzeugt auch eine gewisse Geschichtslosigkeit, denn Ereignisse und Erfahrungen der Jahre und Jahrzehnte vorher können kaum weitergegeben werden. Diese Geschichtsserie soll dem entgegenwirken. Bisher erschien ein Artikel zur Geschichte des GEW-Hauses (bbz 9/10 2023). To be continued.

 

Die GEW wurde 1948 gegründet und war Gründungsmitglied des 1949 gegründeten DGB. Sie unterschied sich in einem wesentlichen Merkmal von allen anderen Gewerkschaften: die Landesverbände waren bei der GEW nicht der Bundesorganisation untergeordnet, sondern autonom. Die Bundesorganisation hatte außer den elf Landesverbänden zunächst keine eigene Mitgliedschaft. Im ersten programmatischen Konzept, das die GEW 1954 beschloss, wurde diese Struktur als demokratisch und basisorientiert gegen schon damals bestehende zentralistische Bestrebungen verteidigt.

Schon 1966 wollte der Bundesvorstand die politische Arbeit zentral in die Hände von hauptamtlichen GEW-Funktionär*innen legen. Denn die Struktur der GEW geriet innerhalb des DGB insbesondere durch die Gewerkschaft ÖTV und die großen Industriegewerkschaften unter Druck. Anfang der 70er Jahre wurde auch in der GEW eine Anpassung nach dem Vorbild des DGB gefordert. Das führte dann 1974/75 zu einer Änderung der Bundessatzung, die dem Bund eine Vormachtstellung einräumte und die Landesverbände zwingen sollte, diese Anpassung nachzuvollziehen. Dabei gab es allerdings Schwierigkeiten.

 

Verflechtung mit der SPD

 

In den 60er Jahren war die GEW BERLIN ein Berufsverband vor allem der Lehrkräfte an den Grund- und Hauptschulen, der sich auch gegen die Privilegierung der Lehrenden an den Gymnasien wandte. Politisch war die GEW der SPD nahe, die damals ein ausgeprägtes reformpädagogisches Profil aufwies, und unterstützte deren Reformvorhaben wie beispielsweise die Einrichtung von Gesamtschulen und die Schaffung eines beteiligungsorientierten Schulverfassungsgesetzes. Die Mitglieder der Berliner GEW mussten sich nicht politisch engagieren, denn das erledigte die Regierungspartei SPD für sie. Gleichzeitig war diese enge Verbindung von Regierungspartei und Gewerkschaft für viele Funktionär*innen ein Sprungbrett für eine Karriere in der Bildungsverwaltung.

Das führte wiederum dazu, dass die meisten Veränderungen in der Schule nicht über die Mobilisierung der Gewerkschaftsmitglieder erfolgten, sondern auf der Funktionärsebene besprochen und umgesetzt wurden. Schulleitungen und Schulaufsicht wurden damals nach politischer Zugehörigkeit besetzt.

Diese Strukturen und Verhältnisse veränderten sich erst Mitte der 1960er bis Anfang der 70er Jahre. Ursache dafür war, dass die Bildungsreformen der frühen 60er Jahre der SPD nun zwar stagnierten, aber sich inzwischen sowohl Nachfrage (steigende Schüler*innenzahlen) als auch Angebot (steigende Anzahl von Lehramtsabsolvent*innen) stark erhöht hatten, was zu einem enormen Anstieg der Neueinstellungen führte.

 

Generationenwechsel führte zu Politisierungsschub

 

In relativ kurzer Zeit strömten durch die Studierendenbewegung politisierte junge Lehrkräfte in die Schulen und in die GEW, was eine Umschichtung großen Ausmaßes mit sich brachte, denn viele dieser neuen Lehrkräfte waren antiautoritär eingestellt und vertraten radikaldemokratische Positionen.

Sie trafen nun in der Berliner Schule und in der Bildungsverwaltung auf ein Führungspersonal, das nicht nur wesentlich autoritärer eingestellt war, sondern zugleich auch in der GEW BERLIN führende Positionen innehatte. Die Opposition gegen diese verkrusteten Strukturen war ein wesentlicher Faktor der Polarisierung zwischen den etablierten Schul- und Gewerkschaftsfunktionär*innen einerseits und den jungen Lehrkräften andererseits. Hinzu kam in Berlin eine starke antikommunistische Haltung bei den Funktionär*innen sowohl der SPD als auch der GEW BERLIN, die nicht zuletzt ihren Grund auch in den persönlichen Erfahrungen mit dem System im Osten hatte.

Während der ersten Rezession 1966/67 kam es zu massiven Einschnitten im Bildungswesen. Von der tariflich vereinbarten Verkürzung der Wochenarbeitszeit im öffentlichen Dienst von 48 auf 40 Stunden wurden die Lehrkräfte ausgenommen. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich in den Landesverbänden der GEW die Forderung nach einem Streikrecht für Lehrkräfte, die in dieser Zeit fast ausschließlich Beamt*innen waren. Der Ruf nach Protesten bis hin zum Streik wurde 1974 immer lauter. Die Bundesorganisation musste schließlich ihren Widerstand aufgeben und stimmte der Durchführung von Urabstimmungen zu. In Berlin wurde die Urabstimmung von der Schulverwaltung massiv bekämpft, bis hin zum Einsatz der Polizei in Schulen. Die Urabstimmungen scheiterten schließlich – nicht zuletzt auch wegen der fehlenden Rückendeckung der Bundesorganisation und der eigenen Funktionär*innen, die dann auch aus Protest die GEW verließen.

Die »linken« Tendenzen der jungen Mitglieder wurden auch in Berlin heftig bekämpft. Als links galt jede*r, die die etablierten Machtstrukturen in Frage stellte und Partizipation verlangte. So erklärte der damalige Vorsitzende der GEW BERLIN, Dietrich Schaeffer, kurzerhand eine Forderung nach Senkung der Teilungsfrequenz für alle Grundschulklassen von 35 auf 30 als umstürzlerisch. Jeder »politisch wachsame Mensch« wisse, dass solche Forderungen unter den gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen nicht erfüllbar seien. Nach Schaeffers Auffassung »können Kommunisten in der 1. Phase eines Umsturzprozesses gar nicht anders, als über geschickte Forderungen zu ‚beweisen‘, dass ein Gewerkschaftsvorstand wie auch der Staat solche utopischen Forderungen nicht erfüllen können.«

Schaeffer kam zwar im April 1974 seiner Nichtwiederwahl durch Austritt aus der GEW zuvor, wurde aber mit einem SPD-Mandat im Abgeordnetenhaus abgesichert. Das machte noch einmal die verfilzte Verbindung zwischen Politik und Gewerkschaft in Berlin deutlich. Umgehend gründete er eine neue Organisation – den Verband Bildung und Erziehung (VBE) – und wurde dort wieder Vorsitzender. Insbesondere Schulleitungsmitglieder und Schulräte sowie Mitglieder des rechten Flügels der SPD folgten ihm in großer Zahl 1974 in den VBE.

 

Basisbewegung schuf neue Mehrheiten

 

Neue Vorsitzende in der GEW BERLIN wurde Lore Kujawa vom linken SPD-Flügel, die damit die erste Frau an der Spitze eines GEW-Landesverbandes war. Nun begann die Auflösung der alten GEW-Strukturen: Innerhalb von fünf Jahren waren 7.000 neue Mitglieder eingetreten. Das führte nicht nur zu neuen Mehrheitsverhältnissen, sondern auch zur Gründung von GEW-Schulgruppen. Alle GEW-Kolleg*innen sollten und wollten mitreden und mitbestimmen, Basisdemokratie war das Ziel. Vorher war das nicht möglich und nötig, da Schulverwaltung und GEW-Führung die wichtigen Dinge unter sich regelten. Mit den Schulgruppen gab es dazu jetzt ein Gegengewicht. Hier bereitete man sich insbesondere gemeinsam auf die nächste Gesamtkonferenz vor und besprach die anstehenden Schulangelegenheiten. Ende 1974 wurden die Schulgruppen dann auch als Gremien in die Satzung der GEW BERLIN aufgenommen. Zeitgleich begann die GEW BERLIN, in den Bezirken eine an den Interessen der Beschäftigten orientierte, konfliktbereite Personalratsarbeit zu fordern. Bis Mitte der 70er Jahre waren die bezirklichen Personalvertretungen vom Beamtenbund dominiert, in denen viele Schulleiter*innen in trauter Einheit mit der Schulaufsicht agierten.

Unmittelbar im Zusammenhang mit der aufkommenden Aktivierung der Basis ging vom Bundesvorstand eine Richtungsdebatte um die Vereinbarkeit von Gewerkschaftszugehörigkeit und politischer Orientierung aus.

Die neuen Tendenzen nach basisdemokratischer Teilhabe in der GEW BERLIN wurden insbesondere mit antikommunistischen Argumenten bekämpft, was im Zusammenhang mit den Zentralisierungsbestrebungen dazu führte, in den Satzungen Unvereinbarkeitsbeschlüsse (UVB) mit bestimmten politischen Richtungen zu verankern. Diese UVB waren vom DGB ursprünglich im Mai 1968 beschlossen worden, um gegen die rechte Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) in den eigenen Reihen vorgehen zu können. 1972 wurde der Beschluss dann zunächst von der IG Metall auf links gedreht: gegen »kommunistische« Gruppierungen, die teilweise bei Betriebsratswahlen Gegenkandidat*innen aufgestellt hatten.

 

Unvereinbarkeitsbeschlüsse

 

Im gleichen Zeitraum wurden staatlicherseits sogenannte »linke Lehrer« mit Berufsverboten überzogen. Während die Berufsverbote vorwiegend gegen DKP- und SEW-Mitglieder gerichtet waren, entwickelte sich in den Gewerkschaften des DGB (allen voran in GEW und ÖTV) in Form der Unvereinbarkeitsbeschlüsse die unrühmliche Entsprechung, die sich hauptsächlich gegen K-Gruppen, den Sozialistischen Lehrerbund, das Sozialistische Büro, die Gruppe Internationaler Marxisten (GIM) und ähnliche Gruppierungen richteten. Keine Berufsgruppe war von Berufsverboten so stark betroffen wie die der Lehrkräfte. Nicht selten folgte auf den Gewerkschaftsausschluss das Berufsverbot und umgekehrt.

Auf der Bundesvertreter*innenversammlung 1974 in Mainz stimmten die in den Landesverbänden jeweils durch Vorstandsbeschluss entsandten Delegierten einem Satzungsantrag des Bundesvorstandes zu, der die Autonomie der Landesverbände beendete.

Diese Satzung sah vor, dass die Bundessatzung unmittelbar in allen Landesverbänden gilt und die Landessatzungen außer Kraft gesetzt werden. Die Beschlüsse des Bundes sollten in allen Untergliederungen gelten, während die Finanzhoheit und Hoheit der Organbestellung allein beim Bund liegen sollte. Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse wurden Bestandteil der Satzung. Vorher hatte es zu diesen lediglich eine politische Willens­erklärung des Bundesvorstandes gegeben.

Die Mainzer Beschlüsse zur Schaffung einer hauptamtlichen Zentralstruktur stießen in einigen Landesverbänden, darunter am deutlichsten in Berlin, auf Widerstand. Zwar war das Ziel der als Satzungsdiskussion geführten politischen Debatte der Verlust aller Rechte an der eigenen Satzung, der Finanzhoheit und der Organbestellung – der politische Widerstand entzündete sich aber dann an den Unvereinbarkeitsbeschlüssen. Die Legitimation der Delegierten des Gewerkschaftstages wurde in Zweifel gezogen und deren Wahl durch die Basis gefordert. Dass das Außerkraftsetzen einer Landessatzung rechtlich so einfach nicht war, dämmerte einigen im Bundesvorstand spätestens als im Landesverband Berlin eine heftige Debatte über diese Frage entstand.

 

Widerstand gegen Zentralisierung

 

Bis auf wenige Ausnahmen vollzogen alle Landesverbände den Selbstauflösungsprozess, der erst durch die gerichtlichen Erfolge der GEW BERLIN eine neue Wendung bekam und die faktische Auflösung der bisher selbstständigen Landesverbände vorläufig stoppte. Dem damaligen Bundesvorsitzenden Erich Frister war es bis dahin gelungen, den Prozess taktisch als notwendige Satzungsanpassung an die DGB-Strukturen zu verkaufen, beziehungsweise als Wandlung der GEW in eine »normale« Gewerkschaft.

In Hamburg und Berlin war der Widerstand gegen diese Zentralisierung am größten. In Berlin wurde nach langer, erbitterter Debatte in zwei Delegiertenversammlungen 1976 lediglich eine Zweidrittelmehrheit für eine Satzungsänderung erreicht. Eine kleine, aber einflussreiche Gruppe von GEW-Mitgliedern vertrat allerdings die Auffassung, dass für die Verankerung des Vorranges der Bundessatzung unter Aufgabe der Satzungsautonomie des Landesverbandes und damit auch der Geltung der UVB eine Dreiviertelmehrheit der Landesvertreter*innenversammlung (LVV, heute Landesdelegiertenversammlung/LDV) nötig sei, da dieser Vorrang einer Selbstauflösung gleichkäme. Sie klagten deswegen gegen die Satzungsänderung – und waren erfolgreich. Die Abstimmung in einer neuen Delegiertenversammlung musste wiederholt werden, weil das Gericht eine Zweidrittelmehrheit nach dem Wortlaut der Satzung als nicht ausreichend wertete.

In der erneuten Abstimmung auf einer außerordentlichen LVV am 23. Februar 1977 scheiterte der Berliner Vorstand um Kujawa. Die notwendige Dreiviertelmehrheit wurde nicht erreicht. Statt der erforderlichen 298 Delegierten votierten nur 196 Delegierte für die Selbstauflösung, 180 Delegierte stimmten dagegen. Der Vorstand legte daraufhin seine Ämter nieder, erklärte seinen Austritt aus der GEW BERLIN und verließ mit einem Teil der Delegierten die LVV, die jedoch weiter beschlussfähig war und die notwendigen Beschlüsse und Wahlen durchführen konnte. Zum kommissarischen Vorsitzenden wurde Gerhard Schmidt gewählt, 2. Vorsitzender wurde Thomas Thieme, 3. Vorsitzende Ulla Widmer-Rockstroh. Der alte Geschäftsführende Landesvorstand (GLV) unter Kujawa hatte am 2. Februar noch flugs die Frist zum Austritt auf vier Wochen zum 31.3.1977 verkürzt. Der Landesvorstand hob den Beschluss am 16.2. wieder auf und der Mitgliederzeitschrift blz wurde in der März-Nummer ein Blatt mit dem Hinweis auf die Dreimonatsfrist zum Quartalsende bei Kündigungen beigefügt – per Hand.

 

Ausschluss aus dem DGB

 

Der Bundesvorstand unter Vorsitz von Erich Frister, ehemaliger Volksbildungsstadtrat in Neukölln (1964-71), vorher Lehrer und Schulrat in Reinickendorf und ehemaliger Landesvorsitzender der GEW BERLIN, schloss daraufhin die Berliner GEW aus der Bundesorganisation aus – mit der Folge des Ausschlusses aus dem DGB – und gründete einen neuen Landesverband mit dem Namen GEW im DGB, der im Haus des Berliner DGB-Landesverbandes in der Keithstraße seinen Sitz hatte. Allerdings hatte das Berliner Landgericht bereits am 10. September 1976 eine einstweilige Verfügung erlassen, die den Ausschluss der GEW BERLIN aus GEW und DGB untersagte, weswegen der verkündete Ausschluss zunächst nicht vollzogen werden konnte. Erst als der Bundesvorstand in Berufung ging und das Landgericht die erstinstanzliche Entscheidung aufhob, wurde am 22. Februar 1977 der Ausschluss der GEW BERLIN rechtskräftig.

Der alte Vorstand der GEW BERLIN war inzwischen fast vollständig in den neuen Verband eingetreten, von den Mitgliedern taten das erheblich weniger. Ironie der Geschichte: Ausgerechnet viele der Mitglieder, die der Sozialistischen Einheitspartei Westberlin (SEW – Westberliner Pendant der SED) nahestanden und die Frister eigentlich durch den Ausschluss loswerden wollte, gingen in die neue GEW im DGB. Sie wurden dort nicht nur aufgenommen, sondern besetzten auch mehrheitlich die Funktionen im GLV und Landesvorstand (LV). Vorsitzender – und in internen Protokollen der neuen GEW im DGB wörtlich als »Aushängeschild« bezeichnet – wurde Helmut Stange von der SPD.

Jetzt gab es zwei GEW-Landesverbände in West-Berlin: Die GEW BERLIN und die GEW im DGB, wobei die GEW BERLIN deutlich mehr und vor allem die jungen Mitglieder hatte und auch halten konnte. Ende Januar 1977 gab es insgesamt etwa 13.000 GEW-Mitglieder in Berlin. Im August 1977 waren davon dann knapp 3.500 Mitglieder in der GEW im DGB und etwa 9.000 Mitglieder in der GEW BERLIN. Diese hieß immer noch GEW BERLIN, denn die Aberkennung des markanten Namens konnte gerichtlich verhindert werden. Auch das Gewerkschaftshaus in der Ahornstraße blieb bei der ausgeschlossenen Gewerkschaft

 

Erkämpfte Einheit

 

Die GEW BERLIN verstand sich als basisdemokratisch und gab sich selbst das Etikett »filzfrei, waschecht, wetterfest«. Aber die ausgeschlossene GEW BERLIN klagte weiterhin zweitinstanzlich gegen den Ausschluss, was schließlich zu Verhandlungen über eine Wiedervereinigung führte, die 1979 ihren Abschluss fanden. Die GEW BERLIN behielt ihre Selbstständigkeit und wurde dennoch wieder Landesverband der GEW und auch wieder Mitglied im DGB. Die GEW im DGB wurde aufgelöst, sie war in den zwei Jahren ihrer Existenz ein reiner Zuschussbetrieb geblieben.

Die GEW hat erst 1989 den Verweis auf die Unvereinbarkeitsbeschlüsse des DGB in ihrer Satzung gestrichen. Im Landesverband Berlin wurden die UVB nie angewendet. Wurden Mitglieder durch den Bundesvorstand ausgeschlossen, wurden sie hier wieder aufgenommen.

Sich als parteipolitisch unabhängig zu verstehen, war Ergebnis einer kontroversen, gleichwohl solidarisch geführten Diskussion um das gewerkschaftspolitische Selbstverständnis der GEW BERLIN. Sie schärfte damit ihr basisdemokratisches Profil und nahm 1979 eine bis heute einmalige Formulierung in Paragraf 3 ihrer Satzung auf: »Wahrung ihrer Unabhängigkeit gegenüber politischen Parteien.«

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
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