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Recht & Tarif

Still not loving the Surface-Endgerät

Der Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung sieht die ausschließliche Nutzung der mobilen Dienstgeräte vor. Doch ein Verbot privater Endgeräte ist nicht in den Bildungsbereich übertragbar. Von Nachverhandlungen über eine komplizierte Beziehung.

Foto: IMAGO

Beziehungsstatus: Es ist kompliziert. Vor einigen Monaten haben viele Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal ein dienstliches mobiles Endgerät – in Form eines kleinen 10 Zoll Tablets – erhalten. Wie in jeder guten Beziehung ist eine erste Sympathie nicht schädlich. Man muss sich erstmal kennenlernen, dann aneinander abarbeiten, aufeinander zugehen und schließlich die Beziehung kontinuierlich weiterentwickeln. Blind verliebt waren wir nie, aber grundsätzlich unsympathisch sind wir uns auch nicht. Eine sachliche Ausgangsbasis.

Die gute Nachricht ist: Eine Zwangsehe scheint vorerst abgewendet. Mitte Januar hat der Hauptpersonalrat auf Drängen der schulischen Personalvertretungen beschlossen, dem Entwurf einer Rahmendienstvereinbarung, welcher eine umfassende und ausschließliche Nutzung der mobilen Dienstgeräte vorsieht, nicht zuzustimmen und stattdessen nun Nachverhandlungen einzufordern.

 

Nutzungsverbot nicht überall praktikabel

 

Die schulischen Personalvertretungen hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass die viel zu kleinen Geräte für eine umfassende und ausschließliche Nutzung aus ergonomischen Gesichtspunkten nicht geeignet sind. Wir haben darauf gedrängt, dass weitere Maßnahmen wie die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen oder die Bereitstellung von Bildschirmen, Docking Station und Maus ergriffen werden, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten zu gewährleisten. Oder anders ausgedrückt: Der Arbeitsschutz gilt auch für Lehrkräfte und Erzieher*innen!

Auch das umfassende Nutzungsverbot für private mobile Endgeräte im edukativen Bereich ist für den Schulbereich so nicht praktikabel. Diese Regelung mag für einen Verwaltungsarbeitsplatz nachvollziehbar sein, aber wir wissen alle, dass das mit Blick auf die schulische Praxis völlig absurd ist. Jahrelang haben wir selbst Geräte gekauft, uns eingearbeitet und digitale Lösungen gefunden. Jetzt soll all das mit einem Federstreich zunichtegemacht werden, ohne gleichzeitig gut funktionierende Alternativen zur Verfügung zu stellen? Abgesehen davon, dass dies ein Zeichen mangelnder Wertschätzung gegenüber uns schulischen Beschäftigten ist, hält sich bei uns hartnäckig der Eindruck, dass der Nutzungszwang in erster Linie der Schadensbegrenzung bei der verkorksten Einführung der mobilen dienstlichen Endgeräte dienen soll.

 

Lieber keine RDV als eine schlechte RDV

 

Auch wenn die Ablehnung des Entwurfs für die Rahmendienstvereinbarung und die damit einhergehenden Nachverhandlungen erst mal positiv zu bewerten sind, sollten wir die Erwartungen an die Nachverhandlungen nicht zu hochstecken. Neben der Senatsbildungsverwaltung, sind auch noch die Senatsverwaltung für Finanzen und Inneres involviert. Das macht die Gemengelage komplex und erschwert erfahrungsgemäß Verhandlungen.

Wir werden bei unserer bisherigen Haltung bleiben. Eine verpflichtende Nutzung für Tätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, halten wir für angemessen, weil es Kolleg*innen schützt. Ein generelles Nutzungsverbot privater Endgeräte im edukativen Bereich halten wir jedoch für nicht zeitgemäß und werden es weiterhin ablehnen.

Wir werden uns in den Nachverhandlungen dafür einsetzen, dass die Einführung der Geräte für unsere Kolleg*innen arbeitsökonomisch gut leistbar und dabei praktikabel ist. Nur so kann diese wichtige Transformation schulischen Arbeitens gelingen: Die Kollegien brauchen Zeit, Rechtssicherheit und Arbeitsschutz!

Schlussendlich gilt es zu bewerten, ob die in der Rahmendienstvereinbarung enthaltenen Regelungen einen Mehrwert für die Beschäftigten darstellen oder nicht. Im Zweifel gilt: Lieber keine RDV als eine schlechte RDV abschließen.

Que vadis, mobiles Endgerät? Auch mit Blick auf die noch anstehenden Nachverhandlungen sind wir uns sicher, dass das Surface Go2 nicht unsere große Liebe werden und es bei einer Zweckgemeinschaft bleiben wird. Aber nach der Einführung des mobilen Dienstgerätes, ist vor der Einführung der nächsten Gerätegeneration. Wo es jetzt nur um Schadensbegrenzung gehen kann, hat die Senatsbildungsverwaltung bei der Planung zur Beschaffung der nächsten Gerätegeneration die Chance, es besser zu machen und aus ihren Fehlern zu lernen. Dann funkt es auch vielleicht zwischen uns und es ist zukünftig etwas mehr love in the air.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46