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Internationales

Über Propaganda, Meinungsfreiheit und die Freiheit der Lehre

An russischen Schulen kommen kritische Lehrkräfte stark unter Druck. Unser Autor unterrichtet in Moskau. Er beleuchtet das Spannungsfeld aus staatlicher Propaganda und verordneter Neutralitätspflicht aus gewerkschaftlicher Perspektive.

Foto: Shutterstock/GEW

Wenn die russischen Behörden von Propaganda an Schulen sprechen, dann meinen sie nicht ihre eigene Kriegspropaganda, sondern kritische Äußerungen von Lehrkräften. Im Kern geht es hier um die Freiheit der Lehre, das heißt um das Recht der Lehrkräfte, ihre Ansichten frei zu äußern, einschließlich politischer Ansichten. Und überhaupt, ist das Lehren nicht immer Propaganda im weitesten Sinne des Wortes? Denn worüber eine Lehrkraft auch spricht, sie drückt unweigerlich ihre Meinung aus und bietet den Schüler*innen ihre Sicht der Welt an.


Um dies zu verstehen, ist es notwendig, auf die Geschichte der sowjetischen und postsowjetischen Schule zu schauen. Bis Mitte der 1980er Jahre wurde die ideologische und politische Erziehung als selbstverständlicher Bestandteil aller Bildungsprogramme angesehen. Alle Lehrkräfte waren verpflichtet, im Unterricht und in der außerunterrichtlichen Bildungsarbeit systematisch kommunistische Ideen zu propagieren. Diese Pflicht wurde zur reinen Formsache und missfiel den Kindern und ihren Eltern. Alle träumten von einer Befreiung vom ideologischen Druck der Kommunistischen Partei. Die einfachste und richtigste Lösung schien die vollständige Entideologisierung und Entpolitisierung der Schule zu sein.

 

Anspruch einer ideologischen Neutralität


Dies erklärt, warum im ersten postsowjetischen Bildungsgesetz (1992) Formulierungen wie diese vorkommen: es gäbe „Freiheit und Pluralismus im Bildungswesen“, der Unterricht habe „säkularen Charakter“, „die Schüler*innen aller Bildungseinrichtungen haben das Recht auf Gewissensfreiheit, Information, freie Äußerung ihrer eigenen Meinungen und Überzeugungen“, ein „Zwang für Studierende und Schüler*innen, sich gesellschaftlichen oder politischen Organisationen, Bewegungen und Parteien anzuschließen“, sei unzulässig. In Verbindung mit der Verfassung der Russländischen Föderation, die die weltanschauliche Vielfalt und das Verbot einer staatlichen oder obligatorischen Ideologie festschreibt, sollten diese Artikel des Bildungsgesetzes die Möglichkeit eines ideologischen Drucks auf Schüler*innen und Lehrkräfte eigentlich ausschließen.


Bereits Mitte der 1990er Jahre wurde jedoch deutlich, dass die Idee einer „Schule außerhalb der Politik“ nicht realisierbar ist. Einerseits ist es für die Behörden selbstverständlich, die Schulen zu nutzen, um die Art von Bürger*innen zu erziehen, die sie brauchen. Der Staat, vertreten durch den Föderalen Expert*innenrat des Bildungsministeriums, prüft Schulbücher, stellt eine Liste der zugelassenen Bücher auf und finanziert deren massenhafte Anschaffung durch die Schulen. Das staatliche Föderale Institut für Pädagogische Diagnostik, das die zentralen Abschlussprüfungen entwickelt und durchführt, hat einen noch größeren Einfluss auf Inhalte der Bildung. Dies zeigte sich bereits während des ersten Tschetschenienkriegs (1994-96) und dann während der Diskussionen über ein verpflichtendes Schulfach „Grundlagen der orthodoxen Kultur“ an allgemeinbildenden säkularen Schulen (2006-08).

 

Ausrichtung der Bildungsinhalte umstritten


Andererseits wollten viele Lehrkräfte das Recht haben, mit Schüler*innen über aktuelle Themen des Lebens zu diskutieren, ohne befürchten zu müssen, der politischen Agitation bezichtigt zu werden. Im Jahr 2007 entstand die Bewegung „Lehrkräfte für Meinungsfreiheit“, die zwei wichtige Erfolge erzielte: erstens wurde der geplante Religionsunterricht durch einen säkularen Kurs „Grundlagen der religiösen Kultur und der säkularen Ethik“ ersetzt, der aus sechs Modulen besteht und den die Schüler*innen nach dem Ermessen ihrer Eltern belegen können (Grundlagen der orthodoxen, der islamischen, der buddhistischen oder der jüdischen Kultur, Grundlagen der religiösen Kulturen der Völker Russlands oder Grundlagen der säkularen Ethik); zweitens wurde ein eigentlich geplanter militärischer Grundausbildungskurs 2008 doch nicht eingeführt.


Mit dem neuen Bildungsgesetz haben die Behörden 2012 schließlich ein Verbot für Lehrkräfte verankert, Gespräche über gesellschaftspolitische Themen zu führen:
„Pädagogischen Fachkräften ist es untersagt, pädagogische Aktivitäten für politische Agitation dafür zu nutzen, Schüler*innen zu zwingen, politische, religiöse oder andere Überzeugungen anzunehmen oder abzulehnen, zu sozialem, rassischem, nationalem oder religiösem Unfrieden anzustiften, Agitation zu betreiben, die die Ausschließlichkeit, Über- oder Unterlegenheit von Bürger*innen aufgrund ihrer sozialen, rassischen, nationalen, religiösen oder sprachlichen Zugehörigkeit oder ihrer Einstellung zur Religion behauptet, einschließlich der Weitergabe falscher Informationen über die historischen, nationalen, religiösen und kulturellen Traditionen der Völker an Schüler*innen, wie auch der Aufruf der Schüler*innen zu Handlungen, die der Verfassung der Russländischen Föderation widersprechen.“ 

 

Lehrkräfte unter Druck


Diese extrem weit gefassten Formulierungen („Anstiftung zu Unfrieden“, „Weitergabe falscher Informationen“) können für jede beliebige Aussage verwendet werden. So wurde beispielsweise 2013 eine gewerkschaftlich aktive Geschichtslehrerin wegen kommunistischer Propaganda in einer 8. Klasse entlassen. Sie hatte vor ihren Schüler*innen Lenin zitiert. Damals gelang es der Gewerkschaft, ihre Wiedereinstellung vor Gericht zu erwirken. Heutzutage würde ein Gericht einer solchen Klage wahrscheinlich nicht mehr stattgeben.


Gleichzeitig wird der gesamte Bildungsinhalt immer ideologischer und politischer, obwohl dies von niemandem offiziell anerkannt wird. Durch die verordnete Neutralitätspflicht haben Lehrkräfte keine Möglichkeit, sich dazu zu verhalten und ideologische Bildungsinhalte als Propaganda zu entlarven. Was sollen wir als gewerkschaftliche Aktivist*innen in einer solchen Situation tun?

 

Langfristig ist es notwendig, Änderungen im Bildungsgesetz anzustreben. Die Schule sollte offen sein für das Leben, für verschiedene ideologische und politische Einflüsse, damit die Kinder an Diskussionen teilnehmen und sich so ihre eigene Position bilden können. Man darf Lehrkräften nicht unter dem Vorwand, die Kinder vor dem schlechten Einfluss einer propagandistischen Lehrkraft zu schützen, die Meinungsfreiheit entziehen.

 

Verteidigung der Meinungsfreiheit

 

Was die Taktik für die nahe Zukunft angeht, so besteht unsere Hauptaufgabe jetzt darin, Kriterien zu formulieren, um „Agitation“ und „Nötigung“ von der Meinungsäußerung, die eine der im Bildungsgesetz aufgeführten Freiheiten der Lehre ist, zu unterscheiden, um so kritische Lehrkräfte zu verteidigen, die der Agitation beschuldigt werden. Ausgehend von den Erfahrungen, die von aktiven Gewerkschafter*innen gesammelt wurden, können wir die folgende Argumentation vorbringen.


Das Gesetz verbietet Agitation im Rahmen von Bildungsaktivitäten, vor allem im Unterricht. Es verbietet auch jede Form von Zwang und Druck auf Schüler*innen. Zum Beispiel ist es verboten, die Note einer Schülerin herabzusetzen, weil sie mit der Lehrkraft nicht einverstanden ist. Schließlich ist es verboten, zu täuschen, das heißt den Schüler*innen einen Standpunkt als den einzig richtigen anzubieten. Es ist jedoch möglich, seine Meinung zu äußern, wenn dies nicht im Unterricht geschieht, wenn die Lehrkraft die Schüler*innen nicht zwingt, ihr zuzustimmen, und wenn die Meinung der Lehrkraft als eine von vielen gleichberechtigten Meinungen dargestellt wird.

 

Pädagogische Verantwortung


Es gibt noch einen weiteren wichtigen Punkt zu beachten. Die wichtigsten Lebenseinstellungen erhalten die Kinder nicht von Lehrkräften, sondern von ihren Eltern. Da wir nicht wissen, welche Ansichten die Eltern unserer Schüler*innen vertreten, müssen wir äußerst vorsichtig sein, um nicht eine Konfliktsituation in der Familie zu provozieren. Hier sollte der gleiche Grundsatz wie in der Medizin gelten: „Schade nicht“. Seit mehreren Jahren versuchen wir, diesen Ansatz nicht nur den Lehrkräften, sondern auch denjenigen Elternverbänden zu vermitteln, die wie wir die Meinungsfreiheit der Schüler*innen schützen wollen.

 

Maksim Iwanow, Lehrkraft und aktiver Gewerkschafter an einer Schule in Moskau

 

Der Text wurde aus dem Russischen übersetzt von Christoph Wälz.

 

*Der Name wurde geändert.

Kontakt
Markus Hanisch
Geschäftsführer und Pressesprecher
Telefon:  030 / 219993-46