Recht & Tarif
Urlaubsgeld bei Teilzeit
Es gibt eine neue Regelung zum Urlaubsentgelt für Tarifbeschäftigte in Teilzeit im öffentlichen Dienst. Eine Beratung ist sinnvoll.
Mit jedem Beschäftigungsmonat erwerben Beschäftigte einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Im Bereich des TV-L sind es im Allgemeinen je Monat 2,5 Tage, im Kalenderjahr 30 Tage. Während des Erholungsurlaubs wird im Wesentlichen das Entgelt weitergezahlt, das man vor Antritt des Urlaubs erhalten hat.
Teilzeitbeschäftigte haben somit das Entgelt auf Grundlage des aktuellen Teilzeitumfangs erhalten, auch wenn sie im Laufe des Jahres davor einen höheren Beschäftigungsumfang hatten.
Diese Regelung im TV-L hat das Bundesarbeitsgericht auf Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes als unzulässige Diskriminierung bei Teilzeitbeschäftigung gesehen. Nun hat das Land Berlin seine Regelung an die Rechtsprechung angepasst.
Das bedeutet: Hat sich der Beschäftigungsumfang vor Antritt des Erholungsurlaubs verringert, so ist jeder Tag des Erholungsurlaubs mit dem Beschäftigungsumfang zu entgelten, der bei der Entstehung des Anspruchs vorlag. Damit ergibt sich eine Erhöhung des Entgelts gegenüber der bisherigen Regelung.
Empfehlung: Beschäftigte, die von dieser Verbesserung betroffen sind, sollten sich von der GEW BERLIN oder den Personalräten dazu beraten lassen.