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Besoldung von Beamt*innen

Die Berliner Besoldung hat mit der letzten Besoldungserhöhung im April 2019 wieder einen deutlichen Sprung nach vorne gemacht - im bundesweiten Vergleich belegt Berlin dennoch einen der hinteren Plätze.

Grundsätzlich muss man bei der Bezahlung von Lehrkräften zwischen Beamtinnen und Beamten und Angestellten unterscheiden. Bei Beamtinnen und Beamten redet man zwar im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls vom "Gehalt", korrekt heißt es hier aber "Besoldung", da sie rein rechtlich nicht für die Arbeit bezahlt, sondern für die Wahrnehmung eines Amtes alimentiert werden. Beamte erhalten also eine Art Unterhaltszahlung, die ihnen und ihrer Familie eine "amtsangemessene" Lebenshaltung ermöglicht. Deshalb gibt es im Beamtenrecht weiterhin Kinderzuschläge, die im Tarifrecht abgeschafft sind. Beamtinnen und Beamte sind zudem, nicht sozialversicherungspflichtig, müssen aber ihren Anteil an einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen, der individuell verschieden hoch ist.

Die Berliner Besoldung hat mit der letzten Besoldungserhöhung im April 2019 wieder einen deutlichen Sprung nach vorne gemacht – im Volumen um 4,3 Prozentpunkte und zeitlich um zwei Monate zum 1. April 2019 als Zeitpunkt für die Erhöhung. Die Anwärtergrundbeträge steigen ebenfalls merklich. Sie werden zunächst um 50 Euro aufgestockt. Auf die so erhöhten Anwärtergrundbeträge werden dann nochmal 1,1 Prozentpunkte aufgeschlagen. Auch für 2020 dürfen sich sowohl die Berliner Beamtinnen und Beamten als auch die Anwärterinnen und Anwärter wieder auf die gleiche Erhöhung ihrer Einkommen freuen (also um 4,3 Prozentpunkte bzw. um 50 Euro plus 1,1 Prozentpunkte). Die Erhöhung erfolgt erneute zwei weitere Monate früher zum 1. Februar 2020. (Mehr dazu hier)

Amtsangemessenheit der Alimentation

Bisher hat das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung dazu getroffen, ob die Besoldung der Beamtinnen* und Beamten* des Landes Berlin verfassungswidrig ist. Obwohl der Berliner Senat beschlossen hat, dass Anträge bzw. Widersprüche der Beschäftigten ruhend gestellt werden sollen und die Senatsverwaltung für Finanzen ein entsprechendes Rundschreiben herausgegeben hat, folgten viele Dienststellen bzw. Dienstbehörden bisher dem nicht. (Mehr dazu hier)

Alle Infos rund ums Gehalt im Referendariat und ganz viele rechtliche Tipps gibt es hier.

Kontakt
Katja Metzig
Referentin Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik
Telefon: 030 / 219993-58

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