Referendariat
Nächster Einstellungstermin ist am 3. Februar 2020
Der nächste Einstellungstermin ist am 3. Februar 2020. Der Bewerbungsschluss ist bis zum 30. September 2019 verlängert worden. Nur das Zeugnis des MEd oder des 1. Staatsexamens darf noch nachgereicht werden, jetzt bis 21. Januar 2020.
Für die Einstellungen am 3. Februar 2020 ist der Bewerbungsschluss bis 30. September 2019 verlängert worden. (Nur) das Masterzeugnis (oder Zeugnis 1. Staatsexamen) darf nachgereicht werden. Die Nachreichfrist für das Zeugnis ist von der Senatsverwaltung bis zum 21. Januar 2020 verlängert worden.
Mehr Infos gibt es bei der
GEW-Infoveranstaltung zum Referendariat für Bewerber*innen zu Februar 2020:
Montag, 4. November 2019 von 17.00 bis 19.00 Uhr
im GEW-Haus, Ahornstr. 5, 10787 Berlin
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alles Interessierten sind herzlich eingeladen.
Aufgrund des hohen Einstellungsbedarfs in den Grundschulen hat die Senatsverwaltung für Bildung mit der zentralen Ausschreibung für "Quereinsteiger*innen" auch zu Februar 2020 die Bewerbung von Absolvent*innen mit einem Master of Education oder einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt Grundschule unabhängig vom Fach zugelassen (in ISS/Gym nur in den jeweils ausgeschriebenen "Mangelfächern"). Wir raten aber grundsätzlich allen, die einen (ersten) Lehramtsabschluss haben, das Referendariat regulär zu absolvieren. Die Belastung in einem berufsbegleitenden Referendariat ist wesentlich höher! Wir beraten unsere Mitgliedern gern vorher und geben Entscheidungshilfe!
Bitte beachtet, dass ein berufsbegleitendes Referendariat nur über eine Bewerbung als "Quereinsteiger*in" für unbefristete Lehrer*innenstellen im Berliner Schuldienst möglich ist; und mit Ausnahme des Grundschullehramts auch nur in wenigen Mangelfächern. Dazu ist immer eine gesonderte Bewerbung notwendig. Für die Einstellungen Februar 2020 ist dafür Bewerbungsschluss am 6. Oktober. Mehr unter Tipps zum Referendariat