bbz 11 / 2016
So viel Zeit muss sein
ErzieherInnen haben vielfältige Aufgaben. Mit einer neuen Dienstvereinbarung bekommen sie nun vier Stunden, diese umzusetzen.
Welche Aufgaben haben ErzieherInnen eigentlich in der Schule? Sie machen pädagogische Arbeit mit den SchülerInnen, soviel ist klar. Doch ihre Aufgaben gehen weit darüber hinaus. ErzieherInnen müssen ihre pädagogische Arbeit vor- und nachbereiten, sie müssen ihre Arbeit mit allen Beteiligten an der Schule koordinieren, individuelle Förderpläne umsetzen, ihre Arbeit dokumentieren und viel zu oft müssen sie Lehrkräfte vertreten.
ErzieherInnen leisten eine ganze Menge. Doch welche Arbeitszeit ihnen hierfür zur Verfügung steht, war bisher nicht klar geregelt – eine unbefriedigende Situation für die Bildungs-und Erziehungsarbeit im außerunterrichtlichen Bereich und vor allem für die ErzieherInnen selbst. Dies ändert sich nun mit einer Dienstvereinbarung, die die Senatsschulverwaltung mit dem Gesamtpersonalrat sowie dem Personalrat der berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen ausgehandelt hat. ErzieherInnen an Schulen bekommen endlich einen verbindlichen Mindestanspruch von immerhin vier Stunden für die sogenannte mittelbare pädagogische Arbeit.
Bildung braucht Zeit
Zweieinhalb Jahre lang haben wir miteinander gerungen. Die Bildungsverwaltung war anfangs gänzlich ablehnend und sah in einer Dienstvereinbarung eher ein Instrument zur Organisation von Vertretungsunterricht. Ich habe die Verhandlungsrunden nicht gezählt, es waren sehr, sehr viele. Parallel dazu fanden regelmäßige Treffen im Kreis der GEW-ErzieherInnen statt, um Forderungen zu diskutieren und Kompromisse zu finden.
Die Dienstvereinbarung verfolgt das Ziel, ein Zeitbudget für nicht unmittelbar mit den Kindern verbracht Arbeitszeit sicherzustellen. Dieses ist eine fundamentale Voraussetzung für gemeinsames Planen und Handeln aller pädagogischen Fachkräfte. Die Schule zu einem Ort des Lebens und Lernens zu gestalten und motivierende Bildung über den ganzen Tag anzubieten, ist das zentrale Ziel der Ganztagsschule. Dafür bedarf es differenzierter pädagogische Konzepte, in denen konzeptionell Unterricht und außerunterrichtliche Angebote zu einem ganztägigen Bildungskonzept miteinander verbunden werden. Ein Mindestmaß an Zeit ist unerlässlich dafür, in multiprofessionellen Teams Bildung über den ganzen Tag zu gestalten und pädagogische Prozesse vorzubereiten sowie zu reflektieren.
Das harte Ringen hat sich gelohnt
Das harte Ringen um die »Dienstvereinbarung zur mittelbaren pädagogischen Arbeit« (DV mpA) hat sich daher gelohnt:
- ErzieherInnen bekommen einen individuellen Mindestanspruch von vier Zeitstunden wöchentlich für die mittelbare pädagogische Arbeit. Die vier Zeitstunden sind ein Minimum. Schulen, an denen bereits mehr als vier Wochenstunden mittelbare pädagogische Arbeit Praxis sind, können ihre bisherigen Regelungen beibehalten.
- Die Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit sind im Dienstplan festzuhalten. Darüber hinaus sind 2,5 Stunden in der Woche für Vertretungsbedarfe vorzuhalten. Sollte diese Zeit nicht notwendig werden, steht sie für die mittelbare pädagogische Arbeit zusätzlich zur Verfügung.
- Die Dienstvereinbarung formuliert erneut den Grundsatz: ErzieherInnen vertreten ErzieherInnen und Lehrkräfte vertreten Lehrkräfte.
- Zeiten für die Teilnahme an Gremiensitzungen, die sich aus dem Schulgesetz ergeben, werden nicht zur mittelbaren pädagogischen Arbeit gezählt.
Die Dienstvereinbarung tritt im Februar 2017 in Kraft. Das heißt aber nicht, dass bis dahin gewartet werden und an der Schule alles beim Alten bleiben muss. Die Umsetzung sollte sofort erfolgen.
Wir haben vereinbart, die Dienstvereinbarung nach eineinhalb Jahren zu evaluieren. Diese Evaluation wird sehr wichtig sein. Wir brauchen hier auch Eure Hilfe. Es ist ein erster Schritt, dass es jetzt endlich gelungen ist, verbindliche Vereinbarungen festzuhalten. Die vier Zeitstunden reichen für die vielfältigen Aufgaben der ErzieherInnen allerdings lange nicht aus. Hier ist erst der Anfang gemacht.
Wir wollen noch mehr
Es ist für uns daher dringend notwendig, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen uns bei der Weiterentwicklung der Dienstvereinbarungen unterstützen. Informiert uns, wie die Umsetzung bei Euch funktioniert und welchen Weiterentwicklungsbedarf Ihr seht. Wir freuen uns über alle Anregungen. Sollte die Umsetzung der Dienstvereinbarung in Eurer Schule Schwierigkeiten bereiten, holt Euch Unterstützung und wendet Euch an Euren örtlichen Personalrat.